Die Berliner Justiz: Das sind 11 Amtsgerichte, das Landgericht Berlin, das Kammergericht, 4 Fachgerichte, 4 Strafverfolgungsbehörden, die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung und viele tausende Beschäftigte, die sich täglich um die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Rechtsprechung in der Hauptstadt Berlin kümmern. Dabei bietet die Berliner Justiz viele Berufs- und Tätigkeitsfelder für Berufseinsteiger:innen und Berufserfahrene. Darum werde auch DU ein Teil des Teams der Gerechten!
Der Präsident des Kammergerichts sucht
motivierte Nachwuchskräfte als Justizhauptwachtmeister:innen (m/w/d)
Kennziffer: 2370 E-A 1/2024
Laufbahn: Laufbahngruppe 1; 1. Einstiegsamt (ehemals einfacher Justizdienst) als Justizhauptwachtmeister:in
Wochenstunden: 40 Wochenstunden
Einstellungstermin: voraussichtlich zum 01. April 2024
Bezüge:
Während der Ausbildung erhältst du Anwärterbezüge in Höhe von mind. 1.294,50 € netto (unverheiratet und ohne Kinder). Nach der Ausbildung erhältst du eine Besoldung der Besoldungsgruppe A 5 in Höhe von mind. 2.049,42 € netto (unverheiratet und ohne Kinder).
Daneben werden eine Hauptstadtzulage, eine jährliche Sonderzahlung, ggf. Familienzuschläge und eine Stellenzulage
gewährt.
Arbeitsgebiet:
Gerichte regeln Konflikte – in geschäftlichen Dingen, bei Straftaten oder in Familienstreitigkeiten. Entsprechend hoch ist dort das Konfliktpotenzial. Für die Sicherheit im Gericht sind Justizhauptwachtmeister:innen verantwortlich. Sie kontrollieren Besucher:innen am Einlass, führen Strafgefangene in den Gerichtssaal und beaufsichtigen sie während der Zeit im Gericht. Wenn ein Streit zwischen Prozessbeteiligten eskaliert, ein Feuer ausbricht oder ein Überfall stattfindet, sorgen sie für die Wiederherstellung der Sicherheit, unter Umständen sogar für die Räumung des Gebäudes.
Die Justizhauptwachtmeister:innen sind umfassend für die Sicherheit der Menschen im Gericht verantwortlich, unabhängig davon, ob sie dort arbeiten oder an einem Gerichtsverfahren beteiligt sind. Mitunter sind im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaft auch Verhaftungen vorzunehmen.
Ausbildung:
Zu Beginn deiner Ausbildung (dem sogenannten Vorbereitungsdienst) wirst du in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Die Ausbildung dauert 6 Monate und besteht aus berufspraktischen und fachtheoretischen Abschnitten und Training mit den Justizeinsatztrainern. Die berufspraktische Ausbildung findet am Amtsgericht Tiergarten statt.
Eine Abschlussprüfung muss nicht abgelegt werden. Anhand deiner Leistungen wird über deine Befähigung für den Justizwachtmeisterdienst entschieden. Wenn du den Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeleistet hast, wirst du in der Regel in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen. Eine Übernahmegarantie besteht nicht.
Formalen Anforderungen:
Du benötigst eine der geforderten Staatsangehörigkeiten:
- die deutsche Staatsangehörigkeit (i.S.d. Art. 116 GG) bzw.
- die eines EU-Mitgliedslandes (i.S.d. § 7 Abs. 1 BeamtStG) bzw.
- die eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben (i.S.d. § 7 Abs. 1 BeamtStG)
Du brauchst mindestens die Berufsbildungsreife (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 Schulgesetz Berlin, ehemals Hauptschulabschluss) bzw. einen gleichwertigen Schulabschluss.
Zu dem jeweiligen Einstellungszeitpunkt musst du mindestens 21 Jahre alt sein (§ 5 Abs. 2 LVO-Just).
Ein Höchstalter für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist aktuell nicht gegeben. Allerdings gilt ein solches für den Fall einer späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe. Hierzu wird auf das gesonderte Merkblatt verwiesen.
Du musst für die Berufung in das Beamtenverhältnis körperlich und gesundheitlich geeignet sein.
Du darfst über keine erhebliche Sehschwäche und/oder vollständigen Farbblindheit verfügen.
Die Sehgläser dürfen nicht mehr als sphärisch + 2,0 Dioptrien oder – 3,0 Dioptrien zylindrisch +/- 3,0 Dioptrien betragen. Der Rohvisus (Sehschärfe ohne Korrektur) darf auf einem Auge den Wert 0,3 nicht unterschreiten (0,3 entspricht einer Sehschärfe von 0,7) und muss auf dem anderen Auge deutlich besser sein. Farbsinnstörungen in Form einer Farbschwäche und/oder Rot-Grün-Blindheit dürfen nicht zu einer erheblichen Einschränkung führen. Ein augenärztlicher Befundbericht wird zum Sporttest erfordert, bitte vereinbare ggf. vorab bereits einen Termin in einer augenärztlichen Praxis.
Du musst den justizinternen Sporttest bestehen.
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erfolgt eine Überprüfung der körperlichen Leistungsfähigkeit in Form eines Sporttests. Der Test besteht u.a. aus einem Laufparcours mit Kraft-, Schnelligkeits-, Koordinations- und Beweglichkeitsübungen und dem Überwinden von Hindernissen sowie einem Pendellauf. Vor Absolvierung des Sporttests ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Teilnahme an einer körperlichen Leistung (Sporttest) vorzulegen. Eine nicht rechtzeitige Vorlage (spätestens am Tage des Sporttestes) führt zum Ausschluss vom weiteren Auswahlverfahren.
Du musst die Bereitschaft zu wechselnden Dienstzeiten haben.
Du musst die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (z.B. Verfassungstreue, keine Vorstrafen) erfüllen und nach deiner Persönlichkeit geeignet erscheinen.
Du darfst keine Tätowierungen, Körperschmuck bzw. Körpermodifikationen mit rechts- oder linksradikalen bzw. extremistischen, entwürdigenden, sexistischen oder frauenfeindlichen, Gewalt verherrlichenden oder menschenverachtenden Darstellungen sowie in Dienstkleidung sichtbare Tätowierungen, Körperschmuck bzw. Körpermodifikationen, die dem Ansehen der Justiz schaden könnten, aufweisen. Über den Einzelfall wird im Auswahlverfahren entschieden. Gleiches gilt für Körperschmuck bzw. Körpermodifikationen, die geeignet wären, eine Eigen- oder Fremdgefährdung hervorzurufen. Hinweis: Zur Körpermodifikation zählen Tätowierungen, Piercings, Implantate sowie Brandings, Schmucknarben und andere Skarifizierungen.
Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Ernennung bzw. zum gesetzten Stichtag dann geltenden gesetzlichen Voraussetzungen sowie das Anforderungsprofil der Anwärter:innen für den Justizwachtmeisterdienst.
Wir bieten dir:
- Sicherheit
- eine ausgezeichnete Ausbildung
- Familienfreundlichkeit
- Work-Life-Balance
- Fortbildungs- und Gesundheitsangebote
Bewerbung:
Bewerbungen sind innerhalb des Bewerbungszeitraums ausschließlich in elektronischer Form hier über das Karriereportal einzureichen. Wir berücksichtigen keine Bewerbungen per E-Mail bzw. per Post.
Die Bewerbungsfrist endet am 31. August 2023.
Hinweise:
Laufbahn: Laufbahngruppe 1; 1. Einstiegsamt (ehemals einfacher Justizdienst) als Justizhauptwachtmeister:in
Wochenstunden: 40 Wochenstunden
Einstellungstermin: voraussichtlich zum 01. April 2024
Bezüge:
Während der Ausbildung erhältst du Anwärterbezüge in Höhe von mind. 1.294,50 € netto (unverheiratet und ohne Kinder). Nach der Ausbildung erhältst du eine Besoldung der Besoldungsgruppe A 5 in Höhe von mind. 2.049,42 € netto (unverheiratet und ohne Kinder).
Daneben werden eine Hauptstadtzulage, eine jährliche Sonderzahlung, ggf. Familienzuschläge und eine Stellenzulage
gewährt.
Arbeitsgebiet:
Gerichte regeln Konflikte – in geschäftlichen Dingen, bei Straftaten oder in Familienstreitigkeiten. Entsprechend hoch ist dort das Konfliktpotenzial. Für die Sicherheit im Gericht sind Justizhauptwachtmeister:innen verantwortlich. Sie kontrollieren Besucher:innen am Einlass, führen Strafgefangene in den Gerichtssaal und beaufsichtigen sie während der Zeit im Gericht. Wenn ein Streit zwischen Prozessbeteiligten eskaliert, ein Feuer ausbricht oder ein Überfall stattfindet, sorgen sie für die Wiederherstellung der Sicherheit, unter Umständen sogar für die Räumung des Gebäudes.
Die Justizhauptwachtmeister:innen sind umfassend für die Sicherheit der Menschen im Gericht verantwortlich, unabhängig davon, ob sie dort arbeiten oder an einem Gerichtsverfahren beteiligt sind. Mitunter sind im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaft auch Verhaftungen vorzunehmen.
Ausbildung:
Zu Beginn deiner Ausbildung (dem sogenannten Vorbereitungsdienst) wirst du in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Die Ausbildung dauert 6 Monate und besteht aus berufspraktischen und fachtheoretischen Abschnitten und Training mit den Justizeinsatztrainern. Die berufspraktische Ausbildung findet am Amtsgericht Tiergarten statt.
Eine Abschlussprüfung muss nicht abgelegt werden. Anhand deiner Leistungen wird über deine Befähigung für den Justizwachtmeisterdienst entschieden. Wenn du den Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeleistet hast, wirst du in der Regel in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen. Eine Übernahmegarantie besteht nicht.
Formalen Anforderungen:
Du benötigst eine der geforderten Staatsangehörigkeiten:
- die deutsche Staatsangehörigkeit (i.S.d. Art. 116 GG) bzw.
- die eines EU-Mitgliedslandes (i.S.d. § 7 Abs. 1 BeamtStG) bzw.
- die eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben (i.S.d. § 7 Abs. 1 BeamtStG)
Du brauchst mindestens die Berufsbildungsreife (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 Schulgesetz Berlin, ehemals Hauptschulabschluss) bzw. einen gleichwertigen Schulabschluss.
Zu dem jeweiligen Einstellungszeitpunkt musst du mindestens 21 Jahre alt sein (§ 5 Abs. 2 LVO-Just).
Ein Höchstalter für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist aktuell nicht gegeben. Allerdings gilt ein solches für den Fall einer späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe. Hierzu wird auf das gesonderte Merkblatt verwiesen.
Du musst für die Berufung in das Beamtenverhältnis körperlich und gesundheitlich geeignet sein.
Du darfst über keine erhebliche Sehschwäche und/oder vollständigen Farbblindheit verfügen.
Die Sehgläser dürfen nicht mehr als sphärisch + 2,0 Dioptrien oder – 3,0 Dioptrien zylindrisch +/- 3,0 Dioptrien betragen. Der Rohvisus (Sehschärfe ohne Korrektur) darf auf einem Auge den Wert 0,3 nicht unterschreiten (0,3 entspricht einer Sehschärfe von 0,7) und muss auf dem anderen Auge deutlich besser sein. Farbsinnstörungen in Form einer Farbschwäche und/oder Rot-Grün-Blindheit dürfen nicht zu einer erheblichen Einschränkung führen. Ein augenärztlicher Befundbericht wird zum Sporttest erfordert, bitte vereinbare ggf. vorab bereits einen Termin in einer augenärztlichen Praxis.
Du musst den justizinternen Sporttest bestehen.
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erfolgt eine Überprüfung der körperlichen Leistungsfähigkeit in Form eines Sporttests. Der Test besteht u.a. aus einem Laufparcours mit Kraft-, Schnelligkeits-, Koordinations- und Beweglichkeitsübungen und dem Überwinden von Hindernissen sowie einem Pendellauf. Vor Absolvierung des Sporttests ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Teilnahme an einer körperlichen Leistung (Sporttest) vorzulegen. Eine nicht rechtzeitige Vorlage (spätestens am Tage des Sporttestes) führt zum Ausschluss vom weiteren Auswahlverfahren.
Du musst die Bereitschaft zu wechselnden Dienstzeiten haben.
Du musst die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (z.B. Verfassungstreue, keine Vorstrafen) erfüllen und nach deiner Persönlichkeit geeignet erscheinen.
Du darfst keine Tätowierungen, Körperschmuck bzw. Körpermodifikationen mit rechts- oder linksradikalen bzw. extremistischen, entwürdigenden, sexistischen oder frauenfeindlichen, Gewalt verherrlichenden oder menschenverachtenden Darstellungen sowie in Dienstkleidung sichtbare Tätowierungen, Körperschmuck bzw. Körpermodifikationen, die dem Ansehen der Justiz schaden könnten, aufweisen. Über den Einzelfall wird im Auswahlverfahren entschieden. Gleiches gilt für Körperschmuck bzw. Körpermodifikationen, die geeignet wären, eine Eigen- oder Fremdgefährdung hervorzurufen. Hinweis: Zur Körpermodifikation zählen Tätowierungen, Piercings, Implantate sowie Brandings, Schmucknarben und andere Skarifizierungen.
Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Ernennung bzw. zum gesetzten Stichtag dann geltenden gesetzlichen Voraussetzungen sowie das Anforderungsprofil der Anwärter:innen für den Justizwachtmeisterdienst.
Wir bieten dir:
- Sicherheit
- eine ausgezeichnete Ausbildung
- Familienfreundlichkeit
- Work-Life-Balance
- Fortbildungs- und Gesundheitsangebote
Bewerbung:
Bewerbungen sind innerhalb des Bewerbungszeitraums ausschließlich in elektronischer Form hier über das Karriereportal einzureichen. Wir berücksichtigen keine Bewerbungen per E-Mail bzw. per Post.
Die Bewerbungsfrist endet am 31. August 2023.
Hinweise:
Bewerbungen von Menschen, die anerkannt schwerbehindert oder diesem Personenkreis gleichgestellt sind, werden bei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachlicher Kompetenz) bevorzugt berücksichtigt. Bitte weisen Sie auf eine gegebenenfalls vorhandene Schwerbehinderung oder eine entsprechende Gleichstellung bereits in der Bewerbung hin.
Die Berliner Justiz fördert aktiv Gleichstellung. Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Personen mit eigener oder familiärer Migrations- oder Fluchtgeschichte werden besonders ermutigt, sich zu bewerben.
Der Präsident des Kammergerichts behält sich entsprechend der Anzahl der eingehenden Bewerbungen vor, nur einen Teil der Bewerber:innen nach dem Prinzip der Bestenauslese am weiteren Auswahlverfahren teilnehmen zu lassen.
Die Berliner Justiz fördert aktiv Gleichstellung. Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Personen mit eigener oder familiärer Migrations- oder Fluchtgeschichte werden besonders ermutigt, sich zu bewerben.
Der Präsident des Kammergerichts behält sich entsprechend der Anzahl der eingehenden Bewerbungen vor, nur einen Teil der Bewerber:innen nach dem Prinzip der Bestenauslese am weiteren Auswahlverfahren teilnehmen zu lassen.
Kontakt:
Ansprechpartnerin für Ihre Fragen:
Frau Sazanker
Tel.: 030 - 9023 2852
E-Mail: RefAF_Bewerbungen@kg.berlin.de
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