Die Berliner Justiz: Das sind 11 Amtsgerichte, das Landgericht Berlin, das Kammergericht, 4 Fachgerichte, 4 Strafverfolgungsbehörden, die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung und viele tausende Beschäftigte, die sich täglich um die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Rechtsprechung in der Hauptstadt Berlin kümmern. Dabei bietet die Berliner Justiz viele Berufs- und Tätigkeitsfelder für Berufseinsteiger:innen und Berufserfahrene. Darum werde auch DU ein Teil des Teams der Gerechten!
Der Präsident des Kammergerichts sucht
motivierte Nachwuchskräfte als Justizfachwirte (m/w/d)
Kennziffer: 2326 E-A 1/2024
Laufbahn: Laufbahngruppe 1; 2. Einstiegsamt (ehemals mittlerer Justizdienst) als Justizsekretär:in
Wochenstunden: 40 Wochenstunden
Einstellungstermin: voraussichtlich zum 01. März 2024
Bezüge:
Während der Ausbildung erhältst du Anwärterbezüge in Höhe von mind. 1.294,50 € netto (unverheiratet und ohne Kinder). Nach der Ausbildung erhältst du eine Besoldung der Besoldungsgruppe A 6 in Höhe von mind. 2.086,38 € netto (unverheiratet und ohne Kinder).
Daneben werden eine Hauptstadtzulage, eine jährliche Sonderzahlung, ggf. Familienzuschläge und eine Stellenzulage
gewährt.
Arbeitsgebiet:
Eine Klage geht ein. Jemand wünscht Akteneinsicht. Das Gericht hat ein Urteil gefällt oder einen Beschluss erlassen und diese müssen jetzt zugestellt werden. Solche Vorgänge laufen über den Schreibtisch der Justizfachwirt:innen im Gericht. Sie legen Akten an und verwalten diese, leiten Informationen an die richtigen Stellen weiter oder veranlassen die Zustellung von Urteilen. Justizfachwirt:innen erfüllen eine wichtige Aufgabe im Gericht, denn sie sind die zentrale Schaltstelle für die Verfahren innerhalb der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden. An ihrem Arbeitsplatz treffen die Entscheidungen, Anweisungen und sonstigen Schriftstücke all derjenigen zusammen, die an einem gerichtlichen oder staatsanwaltschaftlichen Verfahren beteiligt sind. Diese gilt es auszuführen, weiterzuleiten und die Abläufe zu koordinieren.
Ausbildung:
Zu Beginn deiner Ausbildung (dem sogenannten Vorbereitungsdienst) wirst du in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Die Ausbildung dauert zwei Jahre und besteht aus berufspraktischen und fachtheoretischen Abschnitten sowie dem Prüfungsverfahren. Die fachtheoretischen Abschnitte finden überwiegend im Dienstgebäude des Amtsgerichts Mitte statt (teilweise auch im Kammergericht) und die berufspraktischen Abschnitte finden an einem Gericht oder in der Staatsanwaltschaft statt.
Der Vorbereitungsdienst endet mit einer schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung. Wenn du den Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeleistet hast, wirst du in der Regel in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen. Eine Übernahmegarantie besteht nicht.
Formalen Anforderungen:
Du benötigst eine der geforderten Staatsangehörigkeiten:
- die deutsche Staatsangehörigkeit (i.S.d. Art. 116 GG) bzw.
- die eines EU-Mitgliedslandes (i.S.d. § 7 Abs. 1 BeamtStG) bzw.
- die eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben (i.S.d. § 7 Abs. 1 BeamtStG)
Du brauchst mindestens einer der folgenden Schulabschlüsse:
- der mittlere Schulabschluss oder
- die Berufsbildungsreife und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder
- die Berufsbildungsreife und eine abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
Wenn du den Abschluss erst im Jahr des Ausbildungsbeginns erreichst, nimmst du unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Schulabschlusses am Auswahlverfahren teil.
Du musst für die Berufung in das Beamtenverhältnis körperlich und gesundheitlich geeignet sein.
Du musst die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (z.B. Verfassungstreue, keine Vorstrafen) erfüllen und nach deiner Persönlichkeit geeignet erscheinen.
Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Ernennung bzw. zum gesetzten Stichtag dann geltenden gesetzlichen Voraussetzungen sowie das Anforderungsprofil der Anwärter:innen für den allgemeinen Justizdienst.
Wir bieten dir:
- Sicherheit
- eine ausgezeichnete Ausbildung
- Familienfreundlichkeit
- Work-Life-Balance
- Fortbildungs- und Gesundheitsangebote
Bewerbung:
Bewerbungen sind innerhalb des Bewerbungszeitraums ausschließlich in elektronischer Form hier über das Karriereportal einzureichen. Wir berücksichtigen keine Bewerbungen per E-Mail bzw. per Post.
Die Bewerbungsfrist endet am 31. August 2023.
Bitte füge deiner Bewerbung mindestens folgende Unterlagen im PDF-Format bei:
- Aussagekräftiges Anschreiben (Motivationsschreiben)
- tabellarischer Lebenslauf
- Personalausweis (beidseitig) oder Reisepass oder Einbürgerungsurkunde
- Schulabschlusszeugnis (über den höchsten erreichten Schulabschluss)
- ggf. Nachweis des Berufsabschlusses (Abschlusszeugnis der Berufsschule, Zeugnis des Ausbildungsbetriebs sowie Prüfungszeugnis)
- Bei Bewerber:innen aus dem öffentlichen Dienst: unterschriebene Einverständniserklärung zur Einsicht in die Personalakte (inkl. Personalnummer und personalaktenführender Stelle)
Nach Eingang deiner Bewerbung erhälst du umgehend eine Bestätigungs-E-Mail. Solltest du keine E-Mail erhalten, prüfe bitte zunächst die korrekte Angabe deiner E-Mail-Adresse und deinen Spam-Ordner. Anderenfalls melde dich bitte telefonisch unter 030 – 9023 2853 bei uns.
Hinweise:
Bewerbungen von Menschen, die anerkannt schwerbehindert oder diesem Personenkreis gleichgestellt sind, werden bei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachlicher Kompetenz) bevorzugt berücksichtigt. Bitte weisen Sie auf eine gegebenenfalls vorhandene Schwerbehinderung oder eine entsprechende Gleichstellung bereits in der Bewerbung hin.
Die Berliner Justiz fördert aktiv Gleichstellung. Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Personen mit eigener oder familiärer Migrations- oder Fluchtgeschichte werden besonders ermutigt, sich zu bewerben.
Der Präsident des Kammergerichts behält sich entsprechend der Anzahl der eingehenden Bewerbungen vor, nur einen Teil der Bewerber:innen nach dem Prinzip der Bestenauslese am weiteren Auswahlverfahren teilnehmen zu lassen.
Kontakt:
Ansprechpartnerin für Ihre Fragen:
Frau Lieben
Tel.: 030 - 9023 2853
E-Mail: RefAF_Bewerbungen@kg.berlin.de
Weiterhin findest Du uns unter:
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