Duales Studium der Rechtspflege | Rechtspflegeranwärter-/in (m/w/d) - voraussichtliche Einstellung zum 1. Oktober 2026
- Die Präsidentin des Kammergerichts (Ausbildung)
- Ausbildung
- Bachelor- /Master- /Diplomarbeiten
- Recht
- Vollzeit
- Publizierung bis: 31.05.2026
- Kennziffer: KG 2321 E-14/2026
Die Berliner Justiz: Das sind 11 Amtsgerichte, 2 Landgerichte, das Kammergericht, 4 Fachgerichte, 3 Strafverfolgungsbehörden, die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz und viele tausende Beschäftigte, die sich täglich um die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Rechtsprechung in der Hauptstadt Berlin kümmern. Dabei bietet die Berliner Justiz viele Berufs- und Tätigkeitsfelder für Berufseinsteigende und Berufserfahrene.
Laufbahn: Laufbahngruppe 2; 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Justizdienst) als Justizinspektorin/Justizinspektor (m/w/d)
Ort: Berlin
Bezüge während des Vorbereitungsdienstes: z.Z. mtl. 1.527.45 € brutto (AW A 9)
Einstellungstermin: voraussichtlich zum 01.10.2026
Dauer des Vorbereitungsdienstes: 3 Jahre
Ihre Aufgaben
Rechtspflegerinnen/Rechtspfleger nehmen neben Richterinnen/Richter Aufgaben der Rechtspflege wahr, die ihnen vom Gesetzgeber übertragen wurden. Sie führen zum Beispiel Zwangsversteigerungen durch oder klären, ob es Erben für einen Nachlass gibt. In ihren Entscheidungen sind sie unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie können als befangen abgelehnt werden und ihre Beschlüsse können nur über den Rechtsmittelweg angefochten werden. Ihre Arbeit ist abwechslungsreich, verantwortungsvoll und weisungsfrei.
Das dual gestaltete Studium dauert drei Jahre. Die theoretischen Grundlagen erlernen Sie im Rahmen eines Fachstudiums am Campus Lichtenberg der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin. Die praktische Unterweisung übernehmen die verschiedenen Amtsgerichte, Landgerichte und die Staatsanwaltschaft. Ziel des Studiums ist es, Ihnen in einem wissenschaftlichen Studiengang mit praktischem Bezug einen Wissensstand zu vermitteln, der es Ihnen ermöglicht, Rechtsfragen zu klären und sachgerechte Entscheidungen zu treffen.
Ihr Profil
- Deutsche Staatsangehörigkeit (i.S.d. Art. 116 GG) oder
- die eines EU-Mitgliedslandes (i.S.d. § 7 Abs. 1 BeamtStG) oder
- die eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben (i.S.d. § 7 Abs. 1 BeamtStG).
Hinweis: Für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe ist die deutsche Staatsangehörigkeit zwingend notwendig!
- Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachhochschulreife (FHR) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand (§§ 10, 11 Berliner Hochschulgesetz):
Bei einer Bewerbung nach §§ 10, 11 BerlHG ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung zu führen durch beglaubigte Unterlagen:
- der Aus- oder Fortbildung sowie der Rechtsgrundlage, in der die Aus- und Fortbildung geregelt ist (§ 11 Abs. 1 BerlHG),
- fachlich ähnliche Berufsausbildung (§ 11 Abs. 2 BerlHG),
- des berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (§ 10 Abs. 3 BerlHG).
Hinweis: Wenn Sie den Abschluss - vor Ausbildungsbeginn - erreichen, nehmen Sie unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Schulabschlusses am Auswahlverfahren teil.
- Gesundheitliche Eignung
- Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (z.B. Verfassungstreue, keine Vorstrafen).
Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Ernennung bzw. zum gesetzten Stichtag dann geltenden gesetzlichen Voraussetzungen sowie das Anforderungsprofil für Rechtspflegeranwärterinnen/Rechtspflegeranwärter (m/w/d).
Arbeiten für das Gemeinwohl
Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Gesundheitsmanagement
Firmenticket
für Diversity
Hinweise zum Bewerbungsverfahren und Ansprechpersonen
Die Bewerbung ist innerhalb des Bewerbungszeitraums nur online möglich. Wenn diese Stellenanzeige Ihr Interesse geweckt hat, bewerben Sie sich bitte online über den Button ,,Jetzt bewerben!". Wir berücksichtigen keine Bewerbungen per E-Mail bzw. per Post.
Die Bewerbungsfrist endet am 31.05.2026. Nach Bewerbungseingang erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Falls nicht, prüfen Sie den Spam-Ordner oder kontaktieren Sie uns.
Ihre Ansprechperson für Rückfragen:
Frau Lohey
Tel.: 0151/59972037
E-Mail: RefAF_Bewerbungen@kg.berlin.de (nur für Rückfragen!)
Wir schätzen und fördern die Vielfalt und Chancengleichheit und heißen daher Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Lebensalter, Behinderungen, dem ethnischen Hintergrund, der Religion und Weltanschauung oder der sexuellen Orientierung willkommen. Insbesondere Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit Migrationsgeschichte sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleichwertiger Qualifikation werden schwerbehinderte und diesen gleichgestellten Menschen bevorzugt eingestellt sowie Menschen mit Migrationshintergrund in besonderem Maße berücksichtigt. Bitte weisen Sie auf eine gegebenenfalls vorhandene Schwerbehinderung oder eine entsprechende Gleichstellung in der Bewerbung hin.
Die Präsidentin des Kammergerichts behält sich entsprechend der Anzahl der eingehenden Bewerbungen vor, nur einen Teil der Bewerbenden nach dem Prinzip der Bestenauslese am weiteren Auswahlverfahren teilnehmen zu lassen.
Weitergehende Informationen erhalten Sie hier: www.berlin.de/youstiz/