Generalstaatsanwältin/Generalstaatsanwalt in Berlin (m/w/d)
Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz schreibt eine Stelle als Generalstaatsanwältin/ Generalstaatsanwalt in Berlin (m/w/d) – Besoldungsgruppe: R 7 – besetzbar ab 1. Dezember 2026 nach Maßgabe der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen – aus.
Arbeitsgebiet:
Leitung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin.
Der Generalstaatsanwältin/dem Generalstaatsanwalt obliegt die Leitung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin mit derzeit 135 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, darunter 33 Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälten.
Die Generalstaatsanwältin oder der Generalstaatsanwalt steht nicht nur der Generalstaatsanwaltschaft mit den damit verbundenen vielseitigen Führungs- und Organisationsaufgaben im Dienste einer effektiven Strafverfolgung vor, sondern trägt zudem Verantwortung für die Amts- und Staatsanwaltschaft mit über 1.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, über die die Generalstaatsanwältin oder der Generalstaatsanwalt die Fachaufsicht ausübt. Der Charakter Berlins als Bundeshauptstadt und internationale Metropole sowie die damit verbundenen spezifischen Herausforderungen insbesondere im Bereich der transnationalen organisierten Kriminalität sowie der Wirtschafts- und Jugendkriminalität prägen dabei das vielschichtige Aufgabengebiet der Berliner Strafverfolgungsbehörden.
Anforderungen
Gesucht wird dementsprechend eine hochqualifizierte Persönlichkeit, die in besonderer Weise geeignet ist, den fachlichen sowie den Führungs-, Verwaltungs- und Repräsentationsaufgaben des Amtes gerecht zu werden. Erforderlich sind außerordentliche Rechtskenntnisse und Führungskompetenzen, ein hohes Verantwortungsbewusstsein, Innovationsbereitschaft, eine vorbildliche Berufsauffassung, große Belastbarkeit sowie eine besondere Fähigkeit zur kooperativen Zusammenarbeit. Zudem wird eine hohe soziale Kompetenz erwartet.
Bewerberinnen und Bewerber sollen daher nicht nur über langjährige staatsanwaltschaftliche Erfahrungen verfügen, sondern auch mehrjährige Führungsverantwortung in einer Staatsanwaltschaft auf Bundes- oder Landesebene nachweisen.
Vor dem Hintergrund der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs hat der Einsatz moderner Informationstechnik höchste Priorität. Aus diesem Grund wird die uneingeschränkte Bereitschaft erwartet, die Einführung von IT-Systemen und Informationstechnologie zu fördern. Vorerfahrungen in den Bereichen Staatsschutz und Terrorismusbekämpfung sind wegen der erstinstanzlichen Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft in hohem Maße erwünscht.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollen aktiv auf die Gleichstellung von Frauen und Männern und auf die Inklusion schwerbehinderter Menschen hinwirken.
Ansprechperson:
Frau Tober
Telefon: (0 30)90 13 - 3231
Bewerbungen sind unter Benennung einer für die Dauer des Auswahlverfahrens aktuellen zustellfähigen Anschrift unter Angabe der Kennziffer: ZS A 13 – 2012/8/1 (8) an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Salzburger Straße 21-25, 10825 Berlin, zu richten. Der Bewerbung ist eine Erklärung über die Zustimmung zur Einsichtnahme in die Personalakten beizufügen.
Bewerbungsfrist:
20. März 2026
Hinweise:
Wir fördern aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden und wertschätzen Vielfalt. Willkommen sind daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Bewerbungen von Personen mit Migrationsgeschichte sind ausdrücklich erwünscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Erhöhung des Anteils von Frauen Bewerbungen von diesen ausdrücklich erwünscht sind.
Bewerbungen von Menschen, die anerkannt schwerbehindert oder diesem Personenkreis gleichgestellt sind, werden bei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) bevorzugt berücksichtigt.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Hier finden Sie Hinweise zum Datenschutz
(https://www.berlin.de/sen/justva/ueber-uns/karriere/artikel.1068310.php).