Hausmeister (m/w/d) in Flüchtlingsunterkünften
Der Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung Berlin - Betriebsteil B (LfG-B) ist ein seit Frühjahr 2017 bestehender Landesbetrieb des Landes Berlin. Er betreibt Unterkünfte für Geflüchtete dauerhaft oder interimsweise im Auftrag des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF). In Gemeinschaftsunterkünften leistet der LfG-B die Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen, subsidiär Schutzberechtigten und Asylsuchenden. Er begleitet diesen Personenkreis durch soziale Arbeit sowie Kinder- und Jugendarbeit dabei, ein eigenständiges Leben in Deutschland aufzubauen, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, selbst definierte Ziele zu erreichen und positive, nachhaltige Perspektiven zu entwickeln.
Sie sind weltoffen, kommunikativ und auf der Suche nach Weiterentwicklungsmöglichkeiten? Sie wollen mithelfen, anderen Menschen eine Zukunft und Perspektive zu geben? Sie wollen nicht nur über Integration reden, sondern sie leben? Sie packen Dinge an? Dann sollten Sie bei uns arbeiten!
Wir suchen ab sofort Hausmeister (m/w/d) für verschiedene Standorte im Berliner Stadtgebiet.
Ihre Aufgaben
-
Sie verantworten die ordnungsgemäße Instandhaltung aller Innen- und Außenanlagen in der Unterkunft, die Funktionsfähigkeit der technischen Anlagen sowie kleinere Reparatur-, Instandsetzungs- und Reinigungsarbeiten
-
Sie beaufsichtigen und kontrollieren externe Handwerker und Fremdfirmen und dokumentieren deren Leistungserbringung
Besoldungs-/Entgeltgruppe: E5/E4 TV-L
Teilzeit, Vollzeit
Besetzbar ab: sofort
unbefristet
Auf Grund von Stellenvakanzen über einen langen Zeitraum finden mehrere Auswahlverfahren statt.
1. Bewerbungsfrist 19.05.2026
2. Bewerbungsfrist 16.06.2026
3. Bewerbungsfrist 14.07.2026
Ihre Bewerbung wird dem Verfahren zugeordnet, dessen Bewerbungsfrist zum Bewerbungseingang noch nicht abgelaufen ist. Sofern die verfügbaren Stellen in der ersten Runde besetzt wurden, wird die Dauerausschreibung bereits vorfristig geschlossen.
Ihr Profil
- Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung (Gesellenprüfung) in einem einschlägig anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, (einschlägig sind gewerblich-technische oder handwerkliche Berufe, die mit der Errichtung, Instandhaltung oder Wartung von Gebäuden und Grundstücken zu tun haben) oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens dreijähriger Tätigkeit als Hausmeister/in.
- Der Besitz eines in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Führerscheins der Klasse B wäre wünschenswert
- Eine Erste-Hilfe-Ausbildung wäre von Vorteil
Benefits
Finanzielle Anreize
Firmenticket
Gesundheitsmanagement
Professionelles Onboarding
Weiterbildung
Ansprechpersonen für Ihre Fragen:
Rund um das Bewerbungsverfahren
Frau Sabrina Müller und Frau Annika Walter
030 213 099 100
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Bitte reichen Sie Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Nachweis über Studien- bzw. Berufsabschluss, ggf. relevante Arbeitszeugnisse, aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zwischen- oder Arbeitszeugnis (nicht älter als ein Jahr), eventuell vorhandene Qualifikations- bzw. Weiterbildungsnachweise) mit Angabe der Kennziffer job202606HM bis zum 14.07.2026 über das Jobportal bzw. per E-Mail an job@lfg-b.de ein.
Bitte beachten Sie, dass nur Bewerbungen mit vollständig vorliegenden Unterlagen berücksichtigt werden können. Wir schätzen und fördern die Vielfalt unabhängig von Geschlecht, Lebensalter, Behinderungen, dem ethnischen Hintergrund, der Religion und Weltanschauung oder der sexuellen Orientierung. Insbesondere Bewerbungen von Frauen, Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit Migrationsgeschichte sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleichwertiger Qualifikation werden Frauen (bei Unterrepräsentanz) und schwerbehinderte/ diesen gleichgestellten Menschen bevorzugt eingestellt sowie Menschen mit Migrationshintergrund besonders berücksichtigt.
Hinweis:
Bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes wird um eine Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht gebeten.
Bitte beachten Sie, dass Kosten (einschl. Fahrtkosten etc.), die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, nicht erstattet werden können.