Koordination Sachhaushalt – zugleich – Referentin bzw. Referent Einzelplan 15 zuständige Stelle (m/w/d)
- Senatsverwaltung für Finanzen
- 10179 Berlin, Klosterstr. 59
- Publizierung bis: 10.06.2026
- Kennziffer: SenFin ZS 45/2026
Als einer der größten Arbeitgeber der Region sorgt das Land Berlin mit rund 138.000 Mitarbeitenden täglich dafür, dass Berlin als pulsierende Metropole und als Zuhause für ca. 3,9 Millionen Menschen funktioniert.
Arbeiten bei der Senatsverwaltung für Finanzen bedeutet die Zukunft der Stadt Berlin aktiv mitzugestalten. Wir bieten ein breit gefächertes Aufgabenspektrum, vielfältige Karrierechancen sowie einen modernen, familienfreundlichen Arbeitsplatz.
Ihre Aufgaben
Die Koordination ist verantwortlich für die Planung, Steuerung und Überwachung der finanziellen Mittel im Bereich des Sachhaushalts des Einzelplanes sowie für die ordnungsgemäße Durchführung von Vergabeverfahren. Sie stellt sicher, dass gesetzliche Vorgaben und interne Richtlinien eingehalten und koordiniert werden und Beschaffungsprozesse effizient und wirtschaftlich ablaufen. Zudem führen Sie ein Team, verteilen Aufgaben und sind Ansprechperson für interne Fachbereiche und externe Dienstleister. Darüber hinaus wirken Sie bei der Weiterentwicklung von Prozessen und der Optimierung von Abläufen im Haushalts- und Vergabewesen mit.
Anforderungsprofil:
Kennziffer: SenFin ZS 45/2026
Besoldungsgruppe: A 14 (Oberregierungsrätin bzw. Oberregierungsrat)
Entgeltgruppe: 14* TV-L
(*Bewertungsvermutung)
Besetzbar: ab 01.08.2026 (unbefristet)
Vollzeit mit 40 bzw. 39,4 Wochenstunden (Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.)
Ihr Profil
Sie haben...
- als Beamtin bzw. Beamter
die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes (ehemals höherer nichttechnischer Dienst der allgemeinen Verwaltung).
- als (Tarif-) Beschäfigte bzw. Beschäftigter
ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder vergleichbar) der Fachrichtungen Verwaltungswissenschaften oder Recht der öffentlichen Verwaltung.
Sie finden sich im Profil wieder? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 10.06.2026.
Bewerben Sie sich ausschließlich online über das Berliner Karriereportal. Im Zusammenhang mit der Durchführung des Auswahlverfahrens und ggf. der Einstellung werden Ihre Daten elektronisch gespeichert und verarbeitet (§ 6 Abs. 1 EU-DSGVO). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Wir bieten
Karriereförderung
Moderne Büroarbeitsplätze
Teambuilding
Gesundheitsmanagement
Ein kollegiales Arbeitsklima
Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Hinweise zum Bewerbungsverfahren und Ansprechpersonen
Ansprechperson Bewerbungsverfahren:
Frau Pham: 0151 58277763
Ansprechperson Aufgabengebiet:
Frau Lancelle: 0151 16250843
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung die folgenden Unterlagen im PDF-Format bei:
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf (Foto optional)
- Nachweis(e) über den Abschluss entsprechend der formalen Anforderungen (Abschlusszeugnis, Urkunde)
- aktuelles Zwischen-/Arbeitszeugnis (nicht älter als ein Jahr)
- Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht unter Angabe Ihrer personalaktenführenden Stelle (bei Nichterteilung entstehen keinerlei Nachteile)
- ggf. Nachweis einer Schwerbehinderung/Gleichstellung
Nur Bewerbungen mit vollständig vorliegenden Unterlagen können berücksichtigt werden. Ein Verweis auf die Personalakte reicht nicht aus.
Hinweise:
Wir schätzen und fördern die Vielfalt und Chancengleichheit und heißen daher Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Lebensalter, Behinderungen, dem ethnischen Hintergrund, der Religion und Weltanschauung oder der sexuellen Orientierung willkommen. Insbesondere Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit Migrationsgeschichte sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleichwertiger Qualifikation werden schwerbehinderte und diesen gleichgestellten Menschen bevorzugt eingestellt sowie Menschen mit Migrationshintergrund in besonderem Maße berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehenden Kosten (einschl. Fahrtkosten etc.) nicht erstattet werden können.