Leitende Oberstaatsanwältin als Leiterin einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht/ des Leitenden Oberstaatsanwalts als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht – BesGr. R 5 –
Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz schreibt eine Stelle als Leitende Oberstaatsanwältin als Leiterin einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht/ Leitender Oberstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht (m/w/d), Besoldungsgruppe: R 5
- besetzbar ab 1. Januar 2026 nach Maßgabe der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen -
aus.
Arbeitsgebiet:
Leitung der Staatsanwaltschaft Berlin
Die Staatsanwaltschaft Berlin ist mit zurzeit 980 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, darunter 405 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die größte deutsche Strafverfolgungsbehörde. Sie ist für die gesamte Strafverfolgung im Land Berlin zuständig, mit Ausnahme der Geschäfte, die gesetzlich zur Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft Berlin und der Amtsanwaltschaft Berlin gehören. Der Charakter Berlins als Bundeshauptstadt und internationale Metropole sowie die damit verbundenen spezifischen Herausforderungen insbesondere im Bereich der transnationalen organisierten Kriminalität sowie der Wirtschafts- und Jugendkriminalität prägen dabei das vielschichtige Aufgabengebiet der Berliner Strafverfolgungsbehörden.
Gesucht wird dementsprechend eine in persönlicher und fachlicher Hinsicht hochqualifizierte Persönlichkeit, die geeignet ist, den Führungs-, Organisations- und Repräsentationsaufgaben des Amtes gerecht zu werden.
Anforderungen
Bewerberinnen und Bewerber sollen über mehrjährige staatsanwaltschaftliche Erfahrungen sowie über fundierte Leitungserfahrungen verfügen, die durch die Tätigkeit in einer Staatsanwaltschaft oder in einem Gericht oder auch durch eine entsprechende Tätigkeit in einer Verwaltungsbehörde dokumentiert sind. Sie sollen in unterschiedlichen Arbeitsgebieten tätig gewesen und müssen zudem für die Übertragung von Personalverantwortung geeignet sein.
Wegen der an die Bewerberinnen und Bewerber zu stellenden Anforderungen wird auf die Gemeinsame Allgemeine Verfügung über die Anforderungen für die Eingangs- und Beförderungsämter im richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst (AnforderungsAV) vom 5. Dezember 2007 (ABl. Nummer 55, Seite 3204 ff. vom 14. Dezember 2007) Bezug genommen.
Vor dem Hintergrund der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs hat der Einsatz moderner Informationstechnik höchste Priorität. Aus diesem Grund sind Kenntnisse in diesem Bereich wünschenswert, zumindest aber wird die uneingeschränkte Bereitschaft erwartet, sich mit der Einführung von IT- Systemen und Informationstechnologie fortlaufend und umfassend zu befassen.
Die Bewerberinnen und die Bewerber sollen aktiv auf die Gleichstellung von Frauen und Männern und auf die Inklusion schwerbehinderter Menschen hinwirken.
Ansprechperson:
Frau Tober
Telefon: (0 30)90 13 - 3231
Bewerbungsfrist
21. November 2025
Bewerbungen sind unter Benennung einer für die Dauer des Auswahlverfahrens aktuellen zustellfähigen Anschrift unter Angabe der Kennziffer: ZS A 13 – 2012/8/1 (7) über die Generalstaatsanwältin in Berlin an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Salzburger Straße 21-25, 10825 Berlin, zu richten. Der Bewerbung ist eine Erklärung über die Zustimmung zur Einsichtnahme in die Personalakten beizufügen.
Hinweise
Wir schätzen und fördern die Vielfalt unabhängig von Geschlecht, Lebensalter, Behinderungen, dem ethnischen Hintergrund, der Religion und Weltanschauung oder der sexuellen Orientierung. Wir streben die Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationsgeschichte entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung an. Bewerbungen von Personen mit Migrationsgeschichte sind ausdrücklich erwünscht.
Auf Paragraph 5 Absatz 5 Satz 2 LGG wird hingewiesen; dieser lautet wie folgt:
„(5) … Sofern eine Einrichtung im Sinne des § 1 oder Dienststelle nach dem Personalvertretungsgesetz verpflichtet ist, den Anteil von Frauen zu erhöhen, ist das in der Ausschreibung oder Bekanntmachung zu erwähnen und darauf hinzuweisen, dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind.“
Weil für die ausgeschriebene Stelle die Voraussetzungen des Paragraph 5 Absatz 5 Satz 2 LGG vorliegen, wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind. Bei gleichwertiger Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) werden Frauen bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen von Menschen, die anerkannt schwerbehindert oder diesem Personenkreis gleichgestellt sind, werden bei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß §§ 54 ff LBG ist eine Teilzeitbeschäftigung möglich.
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