Personalsachbearbeiterin/Personalsachbearbeiter bei dem Amtsgericht Tiergarten; Justizoberinspektorin/Justizoberinspektor (m/w/d)
Das Amtsgericht Tiergarten sucht ab sofort, nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Beschränkungen und unbefristet eine/einen
Personalsachbearbeiterin/Personalsachbearbeiter bei dem Amtsgericht Tiergarten; Justizoberinspektorin/Justizoberinspektor (m/w/d)
Kennziffer: TG 2010 E-5-14/2025
Besoldungsgruppe: BesGr. A 10 (eine Stelle)
Laufbahngruppe: Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt
Besetzbar: sofort, nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen Vollzeit/Teilzeit: beides
Arbeitsgebiet: Zu Ihren Aufgaben gehört die Sachbearbeitung der Personaleinzelangelegenheiten von Richterinnen und Richtern, Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigten.
Anforderungen:
Formale Voraussetzungen:
Erfüllung der laufbahnrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen für den Laufbahnzweig des erweiterten Justizdienstes (Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt).
Bewerben können sich auch Beamtinnen und Beamte des allgemeinen Justizdienstes (sog. mittlerer Dienst), die bei Ablauf der Bewerbungsfrist die Voraussetzungen für den sog. Bewährungsaufstieg in den Laufbahnzweig des erweiterten Justizdienstes bis zu einem Amt der Besoldungsgruppe A 10 gemäß § 18 b LVO-Just erfüllen, unter anderem mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A 8 erreicht haben, geeignet sind (Leistungen in den letzten fünf Jahren mindestens mit „2 (gut)“ beurteilt) und sich in einer laufbahnrechtlichen Dienstzeit (§ 12 LfbG) von mindestens fünf Jahren auf Dienstposten verschiedener Aufgabengebiete in Ämtern ab der Besoldungsgruppe A 6 bewährt haben.
Während der Einführung müssen die Beamtinnen und Beamten mindestens zwei Jahre ununterbrochen selbständig Aufgaben eines Amtes der Besoldungsgruppe A 10 des Laufbahnzweiges des erweiterten Justizdienstes wahrnehmen und sich dabei bewähren. In dieser Zeit sollen sie an ausgewählten Lehrveranstaltungen der Aufstiegsfortbildung (§ 18a Absatz 2) teilnehmen. Es sind Leistungsnachweise zu erbringen.
Fachliche Kompetenz:
Unabdingbar sind umfangreiche und fundierte Fach- und Rechtskenntnisse der für die Aufgaben einschlägigen Vorschriften, insbesondere im Personalrecht, Beamten- und Laufbahnrecht, Arbeits- und Tarifrecht, Richterrecht , Gremienrecht sowie Verwaltungsrecht inklusive der jeweils einschlägigen Bearbeitungsstandards. Anwendungssichere Kenntnisse moderner Informationstechniken werden ebenfalls vorausgesetzt.
Persönliche und soziale Kompetenzen:
Angesichts der Bandbreite der zu bearbeitenden Aufgaben und des entsprechend großen und heterogenen Adressatenkreises ist eine sehr hohe Entscheidungsfähigkeit unabdingbar. Darüber hinaus ist ein ausgeprägtes Maß an Leistungs-, Lern- und Veränderungsfähigkeit, Ziel- und Ergebnisorientierung, Kommunikationsfähigkeit sowie Dienstleistungsorientierung sehr wichtig.
Einzelheiten können dem Anforderungsprofil entnommen werden, das bei dem Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten angefordert werden kann.
Besondere Hinweise:
Die Stellenausschreibung richtet sich an Beförderungsbewerberinnen und Beförderungsbewerber, die bereits in einem Dienstverhältnis zum Land Berlin stehen.
Schwerbehinderte Menschen oder diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung) bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Personen mit Migrationsgeschichte (§ 10 PartMigG), die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind ausdrücklich erwünscht.
Erforderliche Bewerbungsunterlagen:
Bewerbungen werden auf dem Dienstweg unter Beifügung einer tabellarischen Tätigkeitsübersicht, eines Lebenslaufs sowie der Ablichtung einer aktuellen dienstlichen Beurteilung innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung an den Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten zum obigen Geschäftszeichen erbeten. Die Übersendung eines (Pass-)Fotos ist nicht erforderlich.
Bewerberinnen und Bewerber werden weiterhin gebeten, eine Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht - ggf. unter Nennung von Anschrift und Telefonnummer der die Personalakten führenden Stelle - abzugeben sowie dafür Sorge zu tragen, dass eine aktuelle dienstliche Beurteilung (nicht älter als zwei Jahre) binnen einer Frist von drei Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist vorliegt.
Aus Kostengründen werden Bewerbungsunterlagen nur per Fachpost oder beigefügtem Freiumschlag zurückgesandt. Eine Kostenerstattung für Auslagen und Reisekosten im Bewerbungsverfahren erfolgt nicht.
Im Zusammenhang mit der Durchführung des Auswahlverfahrens werden die Daten der Bewerberinnen und Bewerber elektronisch gespeichert und verarbeitet (§ 6 BlnDSG). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Ansprechpersonen für Ihre Fragen:
Frau Gehler; Tel. 9(0)14 3142, Leiterin der Personalstelle und
Frau Gröger; Tel. 9(0)14 2664, stellvertretende Geschäftsleiterin