Präsidentin/ Präsident des Arbeitsgerichts (m/w/d) bei dem Arbeitsgericht Berlin
- Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
- Publiziert: 06.02.2026
- Publizierung bis: 27.02.2026
- Kennziffer: 1/2026
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration,
Vielfalt und Antidiskriminierung des Landes Berlin
-Arbeitsgericht Berlin-
Bezeichnung: Präsidentin/ Präsident des Arbeitsgerichts (m/w/d) bei dem
Arbeitsgericht Berlin
Kennzahl: 1/2026
Besoldungsgruppe: R 4 - (Anlage IV LBesG Berlin)
Besetzbar: voraussichtlich 1. April 2027 (nach Maßgabe der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen und vorbehaltlich des Freiwerdens der Stelle)
Bewerbungsfrist: 27.02.2026
Anforderungen:
Das Arbeitsgericht Berlin ist das größte Arbeitsgericht Deutschlands. Die Präsidentin / der Präsident steht nicht nur dem Arbeitsgericht – mit den damit verbundenen vielseitigen Führungs- und Organisationsaufgaben – vor, sondern übt daneben auch die Dienstaufsicht über die Richterinnen und Richter des Arbeitsgerichts Berlin aus und trägt damit auch die Verantwortung für das richterliche Personal.
Gesucht wird eine hochqualifizierte Persönlichkeit mit ausgeprägter Führungskompetenz. Voraussetzungen sind hohe Verantwortungsbereitschaft, besonderes Organisationstalent, große Belastbarkeit, Innovationsbereitschaft, Flexibilität, Kreativität, soziale Kompetenz und eine besondere Fähigkeit zur sachleitenden Kommunikation. Bewerberinnen und Bewerber sollen in besonderem Maße fähig sein, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Laufbahngruppen anzuleiten und zu motivieren, Ziele zu setzen, Aufgaben zu delegieren und ihre Erfüllung zu kontrollieren sowie das Arbeitsgericht aktiv und überzeugend zu vertreten.
Wegen der an die Bewerberinnen und Bewerber zu stellenden Anforderungen wird auf die Gemeinsame Allgemeine Verfügung der Senatsverwaltungen für Justiz und für Integration, Arbeit und Soziales vom 5. Dezember 2007 (AnforderungsAV), veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin vom 14. Dezember 2007, S. 3204 ff., Bezug genommen. Des Weiteren wird auf die Voraussetzungen in der Gemeinsamen Allgemeinen Verfügung über die Erprobung für Beförderungsämter der Senatsverwaltungen für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung und für Integration, Arbeit und Soziales vom 22. August 2022 (ErprobungsAV), veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin vom 16. September 2022, S. 2423 ff., verwiesen.
Bewerbung:
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung bis zum 27.02.2026 (Eingang)
per E-Mail an
Bewerbung.Richterschaft@senasgiva.berlin.de
oder postalisch an
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Referat II B
Oranienstraße 106
10969 Berlin
Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakten durch die Mitglieder des Richterwahlausschusses, des Präsidialrates und der zuständigen Frauenvertreterin gemäß § 17 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) bei.
Arbeiten für das Gemeinwohl
Gesundheitsmanagement
Professionelles Onboarding
Hinweise:
Wir fördern aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Willkommen sind daher Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/ Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Insbesondere Bewerbungen von Frauen, Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit Migrationsgeschichte sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleichwertiger Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) werden Frauen (bei Unterrepräsentanz), Menschen, die anerkannt schwerbehindert oder diesem Personenkreis gleichgestellt sind, bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß §§ 4, 5 des Berliner Richtergesetzes ist eine Teilzeitbeschäftigung möglich.
Ansprechperson:
Frau Hohmann – II B 2
Telefon: 030 9028 1450