Präsidentin/Präsident des Amtsgericht Lichtenberg (m/w/d)
Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz schreibt die Stelle als Präsidentin/Präsident des Amtsgerichts Lichtenberg (m/w/d) – besetzbar voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 nach Maßgabe der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen – Besoldungsgruppe: R 3 aus.
Arbeitsgebiet
Dem Amtsgericht Lichtenberg gehören derzeit 23 Richterinnen und Richter sowie circa 181 weitere Mitarbeitende an. Dem Amtsgericht Lichtenberg sind die im örtlichen Zuständigkeitsbereich anfallenden allgemeinen Zivilsachen (ohne Mahn-, Verkehrs- und Familiensachen) und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit übertragen. Der Gerichtsbezirk umfasst die Ortsteile Lichtenberg, Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf.
Die Präsidentin/Der Präsident nimmt als Gerichtsvorstand alle gerichtsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten und zugewiesene Justizverwaltungsangelegenheiten sowie zu einem geringeren Arbeitskraftanteil rechtsprechende Aufgaben wahr.
Die Präsidentin/Der Präsident trägt durch entsprechende Personalentwicklung und Organisationsentwicklung die Verantwortung für eine effektive und ressourcenschonende Gerichtsverwaltung. Hierzu gehört die Verwirklichung eines strategischen Personalmanagementkonzepts, das eigenverantwortlich handelnde Mitarbeitende zum Leitbild hat und deren Förderung dient. Zudem zählt die ständige Überprüfung und die damit verbundene Optimierung– unter anderem unter Einbeziehung moderner Informationstechnik – der vorhandenen Verwaltungsstrukturen und Organisationsabläufe zum Kernbestandteil des Arbeitsgebietes.
Anforderungen
Bewerberinnen und Bewerber sollen über mehrjährige spruchrichterliche Erfahrungen sowie über fundierte Leitungserfahrungen verfügen, die durch die Tätigkeit in einem Gericht oder auch durch eine entsprechende Tätigkeit in einer Verwaltungsbehörde dokumentiert sind. Sie sollen in unterschiedlichen Arbeitsgebieten tätig gewesen und müssen zudem für die Übertragung von Personalverantwortung geeignet sein.
Wegen der an die Bewerberinnen und Bewerber zu stellenden Anforderungen wird auf die Gemeinsame Allgemeine Verfügung über die Anforderungen für die Eingangs- und Beförderungsämter im richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst (AnforderungsAV) vom 5. Dezember 2007 (ABl. Nummer 55, Seite 3204 ff. vom 14. Dezember 2007) Bezug genommen.
Vor dem Hintergrund der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs hat der Einsatz moderner Informationstechnik höchste Priorität. Aus diesem Grund sind Kenntnisse in diesem Bereich wünschenswert, zumindest aber wird die uneingeschränkte Bereitschaft erwartet, sich mit der Einführung von IT- Systemen und Informationstechnologie fortlaufend und umfassend zu befassen.
Die Bewerberinnen und die Bewerber sollen aktiv auf die Gleichstellung von Frauen und Männern und auf die Inklusion schwerbehinderter Menschen hinwirken.
Ansprechperson
Frau Kühn-Kremin
Telefon: (0 30)90 13 - 2704
Bewerbungen sind unter Benennung einer für die Dauer des Auswahlverfahrens aktuellen zustellfähigen Anschrift unter Angabe der Kennziffer: ZS A 15 - 2012/33 (4) über die Präsidentin des Kammergerichts an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Salzburger Straße 21-25, 10825 Berlin, zu richten. Der Bewerbung ist eine Erklärung über die Zustimmung zur Einsichtnahme in die Personalakten beizufügen.
Bewerbungsfrist:
26. Dezember 2025
Arbeiten für das Gemeinwohl
Gute Verkehrsanbindung
Weiterbildung
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Gesundheitsmanagement
Ein kollegiales Arbeitsklima
für Diversity
Hinweise
Gemäß § 10 Abs. 1 PartMigG sind Bewerbungen von Personen mit Migrationsgeschichte ausdrücklich erwünscht.
Wir fördern aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden und wertschätzen Vielfalt. Willkommen sind daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Wir streben die Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationsgeschichte entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung an.
Auf § 5 Abs. 5 S. 2 LGG Berlin wird hingewiesen, dieser lautet wie folgt:
(5) . . . Sofern eine Einrichtung im Sinne des § 1 oder Dienststelle nach dem Personalvertretungsgesetz verpflichtet ist, den Anteil von Frauen zu erhöhen, ist das in der Ausschreibung oder Bekanntmachung zu erwähnen und darauf hinzuweisen, dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind.
Weil für die ausgeschriebene Stelle die Voraussetzungen des § 5 Abs. 5 S. 2 LGG Berlin vorliegen, sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht.
Bewerbungen von Menschen, die anerkannt schwerbehindert oder diesem Personenkreis gleichgestellt sind, werden bei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß §§ 4, 5 RiGBln ist eine Teilzeitbeschäftigung möglich.
Der Schutz ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier www.berlin.de/sen/justva/ueber-uns/karriere/artikel.1068310.php