Protokollführer/in für die Arbeitsgerichtsbarkeit Berlin (m/w/d)
- Die Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg
- 10785 Berlin, Magdeburger Platz 1
- Befristet
- Kennziffer: LAG 2500/2 E-56-2025/1
In Berlin befinden sich das Arbeitsgericht sowie das Landesarbeitsgericht unter einem Dach, verkehrsgünstig in der Mitte Berlins gelegen. Diese Gerichte sind mit ihren rund 220 Mitarbeitenden die jeweils größten ihrer Art in Deutschland. Für die Gerichte für Arbeitssachen besteht eine gemeinsame Dienstbehörde. Deren Leitung obliegt der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg.
Bei den Gerichten für Arbeitssachen arbeiten Kolleginnen und Kollegen als Richterinnen und Richter, im Rechtspfleger- und Justizwachtmeisterdienst, als Beschäftigte in Serviceeinheiten und in den zentralen Diensten (Poststelle, Materialverwaltung, Archiv) sowie gemeinsamen Einrichtungen wie der Rechtsantragstelle, der Bezirksrevision und Bibliothek.
Für alle Angelegenheiten der Dienstbehörde und des Personals ist die gemeinsame Verwaltung zuständig. Diese kümmert sich um die Belange der Dienstkräfte, den Arbeitsschutz, die Gesundheit, um das Dienstgebäude und die Sicherheit, den Haushalt, die Aus- und Fortbildung. Für die Angelegenheiten der Informations- und Kommunikationstechnik ist unser IKT-Referat zuständig.
Die Arbeitsgerichtsbarkeit Berlin gehört zur Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) und kooperiert u.a. hinsichtlich der Ausbildung der Dienstkräfte der Justiz mit dem Kammergericht.
Ihre Aufgaben
- Erstellen von Sitzungsprotokollen in arbeitsgerichtlichen Güte- und Kammerverhandlungen
- Einfache Unterstützungsarbeiten in den Servicegeschäftsstellen
Besoldungs-/Entgeltgruppe: E5
Arbeitszeit: 9 Stunden pro Woche an 2 Tagen
Besetzbar ab: 01.03.2026
Befristet für ein Jahr
Befristungsgrund: Temporäre Unterstützung im Servicedienst während der Einführung der eGerichtsakte
Ihr Profil
Formale Anforderungen:
- Sie sind Student/in der Rechtswissenschaften.
- Sie haben Interesse an einer Tätigkeit bei einem Gericht.
- Sie haben die Befähigung zur Tätigkeit am Bildschirmarbeitsplatz.
Fachliche Kompetenzen:
Sehr wichtig:
- Tastschreibkenntnisse und sichere Anwendung
- IT-Kenntnisse, sicherer Umgang mit Office Anwendungen
Außerfachliche Kompetenzen:
Unabdingbar:
- Ausgeprägte Dienstleistungsorientierung
Sehr wichtig:
- Hohe Belastbarkeit, keine Leistungsschwankungen auch bei störenden Einflüssen und Zeitdruck
- Flexibilität
- Lern- und Veränderungsbereitschaft
- Gutes Kooperationsverhalten
Das bieten wir.
Ein kollegiales Arbeitsklima
Fahrradstellplatz
für Diversity
Firmenticket
Arbeiten für das Gemeinwohl
Gute Verkehrsanbindung
Hinweise zum Bewerbungsverfahren und Ansprechpersonen
Bewerbungsunterlagen (nur PDF-Format):
Bitte fügen Sie folgende Dokumente bei:
- Bewerbungsschreiben (Foto optional)
- tabellarischer Lebenslauf
- ggf. die letzten Arbeitszeugnisse bzw. dienstlichen Beurteilungen
- ggf. Qualifizierungs- und Ausbildungsnachweise (Immatrikulation)
Bewerbungsanschrift
Die Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg
Magdeburger Platz 1,
10785 Berlin
Es wird um Bewerbung per E-Mail gebeten an die Adresse:
bewerbung@larbg.berlin.de
Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihren E-Mail-Posteingang sowie Ihren Spam-Ordner.
Ihre Fragen richten Sie bitte an:
Frau Haufe, 030 90171 321 / -309
Allgemeine Hinweise:
Wir schätzen und fördern die Vielfalt und Chancengleichheit und heißen daher Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Lebensalter, Behinderungen, dem ethnischen Hintergrund, der Religion und Weltanschauung oder der sexuellen Orientierung willkommen. Insbesondere Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit Migrationsgeschichte sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleichwertiger Qualifikation werden schwerbehinderte und diesen gleichgestellten Menschen bevorzugt eingestellt sowie Menschen mit Migrationshintergrund in besonderem Maße berücksichtigt.
Besondere Hinweise:
Aufwendungen anlässlich der Bewerbung können leider nicht erstattet werden.