Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz schreibt
mehrere Stellen als
Richterin/ Richter auf Probe (m/w/d)
- laufend besetzbar nach Maßgabe der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen -
Besoldungsgruppe: R1
aus.
Arbeitsgebiet:
Richterin/Richter auf Probe im Land Berlin mit Einsatzmöglichkeiten bei den Landgerichten Berlin I und II, allen Berliner Amtsgerichten, dem Verwaltungsgericht Berlin, dem Sozialgericht Berlin und der Staatsanwaltschaft Berlin.
Anforderungen:
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen:
• die Befähigung zum Richteramt besitzen und mindestens 7,0 Punkte im ersten Staatsexamen, mindestens 7,5 Punkte im zweiten Staatsexamen und in beiden Staatsexamina zusammen mindestens 15 Punkte erreicht haben,
• die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, über die erforderlichen sozialen Kompetenzen verfügen und Verfassungstreue gewährleisten (§ 9 des Deutschen Richtergesetzes),
• über Entschlusskraft, Verhandlungsgeschick, Teamfähigkeit und Organisationstalent verfügen,
• eine ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten sowie ein hohes Maß an Engagement und Belastbarkeit aufweisen, sowie
• die Fähigkeit haben, sich schnell in neue Rechtsgebiete einzuarbeiten.
Wir bitten um Verständnis, dass angesichts der aktuellen Stellen- und Bewerberlage auf eine Bewerbung zurzeit in der Regel nur dann eine Einladung zu einem Auswahlgespräch erfolgt, wenn in beiden Staatsexamina jeweils mehr als 9,0 Punkte erreicht wurden. Sobald sich Änderungen hinsichtlich der Stellen- und Bewerberlage ergeben, werden wir dies hier umgehend bekanntgeben.
Wegen der an die Bewerberinnen und Bewerber zu stellenden Anforderungen wird ferner auf die „Gemeinsame Allgemeine Verfügung über die Anforderungen für die Eingangs- und Beförderungsämter im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst (AnforderungsAV)“ vom 5. Dezember 2007 (ABl. Nummer 55, Seite 3204 ff. vom 14. Dezember 2007) Bezug genommen.
Das sollten Sie wissen:
Im Land Berlin gilt für den einheitlichen Probedienst grundsätzlich eine Höchstaltersgrenze für Einstellungen von 47 Jahren. Ausnahmen bestehen im Falle eines Dienstherrenwechsels (50 Jahre) und der Anrechnung von Zeiten der tatsächlichen Kinderbetreuung bzw. der Pflege naher Angehöriger (max. 3 Jahre, § 8a Abs. 2 LBG) sowie für den Fall einer Berufung in ein Richterverhältnis zum Land Berlin mit Zustimmung des Richterwahlausschusses (§ 10 Satz 2 RiGBln).
Wenn Sie bereits als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen sind, müssen Sie auf die Rechte aus Ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht bereits vor der Einstellung in den Probedienst, sondern erst im Zeitpunkt der Lebenszeiternennung verzichten (§ 14 Abs. 2 Nr. 5 der Bundesrechtsanwaltsordnung).
Weitere Informationen zu den Anforderungen sowie zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren finden Sie unter https://www.berlin.de/sen/justv/ueber-uns/karriere/artikel.261026.php.
Die für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen sind unter https://www.berlin.de/sen/justv/ueber-uns/karriere/artikel.261026.php abrufbar.
Ihre Bewerbung können Sie jederzeit per E-Mail an bewerbung.richterschaft@senjustv.berlin.de richten oder postalisch an die
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Referat ZS A
Salzburger Straße 21-25, 10825 Berlin.
Ansprechpersonen:
Frau Richterin am Sozialgericht Karin Eggert (Telefon: 030-9013-2287, E-Mail: Karin.Eggert@senjustv.berlin.de)
Frau Richterin am Amtsgericht Dr. Susann Friedemann (Telefon: 030-9013-3336, E-Mail: Susann.Friedemann@senjustv.berlin.de)
Frau Richterin am Amtsgericht als weitere aufsichtführende Richterin Corinna Jessen (Telefon: 030-9013-2342, E-Mail: Corinna.Jessen@senjustv.berlin.de)
Hinweise:
Wir fördern die berufliche Gleichstellung. Angesprochen und willkommen sind Bewerbungen aller Menschen, gleich welchen Geschlechts (w/m/d) und welcher Herkunft.
Schwerbehinderte Menschen oder diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleichwertiger Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) bevorzugt berücksichtigt.
Wir streben die Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationshintergrund entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung an. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund bzw. Migrationsgeschichte, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind ausdrücklich erwünscht.
Gemäß §§ 4, 5 des Berliner Richtergesetzes ist eine Teilzeitbeschäftigung möglich.
Der Schutz ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.
mehrere Stellen als
Richterin/ Richter auf Probe (m/w/d)
- laufend besetzbar nach Maßgabe der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen -
Besoldungsgruppe: R1
aus.
Arbeitsgebiet:
Richterin/Richter auf Probe im Land Berlin mit Einsatzmöglichkeiten bei den Landgerichten Berlin I und II, allen Berliner Amtsgerichten, dem Verwaltungsgericht Berlin, dem Sozialgericht Berlin und der Staatsanwaltschaft Berlin.
Anforderungen:
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen:
• die Befähigung zum Richteramt besitzen und mindestens 7,0 Punkte im ersten Staatsexamen, mindestens 7,5 Punkte im zweiten Staatsexamen und in beiden Staatsexamina zusammen mindestens 15 Punkte erreicht haben,
• die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, über die erforderlichen sozialen Kompetenzen verfügen und Verfassungstreue gewährleisten (§ 9 des Deutschen Richtergesetzes),
• über Entschlusskraft, Verhandlungsgeschick, Teamfähigkeit und Organisationstalent verfügen,
• eine ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten sowie ein hohes Maß an Engagement und Belastbarkeit aufweisen, sowie
• die Fähigkeit haben, sich schnell in neue Rechtsgebiete einzuarbeiten.
Wir bitten um Verständnis, dass angesichts der aktuellen Stellen- und Bewerberlage auf eine Bewerbung zurzeit in der Regel nur dann eine Einladung zu einem Auswahlgespräch erfolgt, wenn in beiden Staatsexamina jeweils mehr als 9,0 Punkte erreicht wurden. Sobald sich Änderungen hinsichtlich der Stellen- und Bewerberlage ergeben, werden wir dies hier umgehend bekanntgeben.
Wegen der an die Bewerberinnen und Bewerber zu stellenden Anforderungen wird ferner auf die „Gemeinsame Allgemeine Verfügung über die Anforderungen für die Eingangs- und Beförderungsämter im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst (AnforderungsAV)“ vom 5. Dezember 2007 (ABl. Nummer 55, Seite 3204 ff. vom 14. Dezember 2007) Bezug genommen.
Das sollten Sie wissen:
Im Land Berlin gilt für den einheitlichen Probedienst grundsätzlich eine Höchstaltersgrenze für Einstellungen von 47 Jahren. Ausnahmen bestehen im Falle eines Dienstherrenwechsels (50 Jahre) und der Anrechnung von Zeiten der tatsächlichen Kinderbetreuung bzw. der Pflege naher Angehöriger (max. 3 Jahre, § 8a Abs. 2 LBG) sowie für den Fall einer Berufung in ein Richterverhältnis zum Land Berlin mit Zustimmung des Richterwahlausschusses (§ 10 Satz 2 RiGBln).
Wenn Sie bereits als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen sind, müssen Sie auf die Rechte aus Ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht bereits vor der Einstellung in den Probedienst, sondern erst im Zeitpunkt der Lebenszeiternennung verzichten (§ 14 Abs. 2 Nr. 5 der Bundesrechtsanwaltsordnung).
Weitere Informationen zu den Anforderungen sowie zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren finden Sie unter https://www.berlin.de/sen/justv/ueber-uns/karriere/artikel.261026.php.
Die für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen sind unter https://www.berlin.de/sen/justv/ueber-uns/karriere/artikel.261026.php abrufbar.
Ihre Bewerbung können Sie jederzeit per E-Mail an bewerbung.richterschaft@senjustv.berlin.de richten oder postalisch an die
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Referat ZS A
Salzburger Straße 21-25, 10825 Berlin.
Ansprechpersonen:
Frau Richterin am Sozialgericht Karin Eggert (Telefon: 030-9013-2287, E-Mail: Karin.Eggert@senjustv.berlin.de)
Frau Richterin am Amtsgericht Dr. Susann Friedemann (Telefon: 030-9013-3336, E-Mail: Susann.Friedemann@senjustv.berlin.de)
Frau Richterin am Amtsgericht als weitere aufsichtführende Richterin Corinna Jessen (Telefon: 030-9013-2342, E-Mail: Corinna.Jessen@senjustv.berlin.de)
Hinweise:
Wir fördern die berufliche Gleichstellung. Angesprochen und willkommen sind Bewerbungen aller Menschen, gleich welchen Geschlechts (w/m/d) und welcher Herkunft.
Schwerbehinderte Menschen oder diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleichwertiger Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) bevorzugt berücksichtigt.
Wir streben die Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationshintergrund entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung an. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund bzw. Migrationsgeschichte, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind ausdrücklich erwünscht.
Gemäß §§ 4, 5 des Berliner Richtergesetzes ist eine Teilzeitbeschäftigung möglich.
Der Schutz ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.