Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Ordnungswidrigkeiten (m/w/d)
- Polizei Berlin
- Platz der Luftbrücke
- 3.620 - 5.014 EUR
Wir stehen für Berlin
Die Arbeit bei der Polizei Berlin sorgt nicht nur für mehr Sicherheit in der Hauptstadt - sie sichert ebenso individuelle Entwicklungsperspektiven und die Gewissheit, etwas Sinnvolles zu tun. Wir stehen für Vielfalt, Abwechslung und Chancen.
Die Polizei Berlin, das Landeskriminalamt 5, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, unbefristet, eine/einen
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Ordnungswidrigkeiten (m/w/d)
Kennziffer: 112-26
Bewerbungsfrist: 13.08.2026
Besoldungsgruppe/Entgeltgruppe: A 10 bzw. EG 9b TV-L
Arbeitszeit: Vollzeit mit 40 Wochenstunden bzw. 39,4 Wochenstunden (Teilzeitbeschäftigung ist ggf. möglich)
Einsatzort: Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin (mit sehr guten Verkehrsanbindungen)
Ihre Aufgaben und Ansprechpersonen
- Ihr Arbeitsgebiet umfasst u. a. die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten des ordnungsbehördlichen Staatsschutzes. Insbesondere Ordnungsangelegenheiten des Waffen-, Sprengstoff- und Bundesjagdgesetzes sowie der Kampfmittelverordnung. Zudem bearbeiten Sie Rechtsbehelfe, nehmen die Prüfung von Zahlungserleichterungen (Ratenzahlung, Stundung) vor und bearbeiten bußgeldrechtliche Vorgänge komplexeren Anspruches (schriftliche Betroffenenanhörung, Zeugenanhörungen und Anforderung von Stellungnahmen Dritter). Darüber hinaus erlassen Sie Bußgeldbescheide bei parrallelem Auftreten von Straf- und Bußgeldtatbeständen und treffen alternative Verfahrensentscheidungen zum Bußgeld (z. B. Einstellung des Verfahrens).
Ansprechperson für Ihre Fragen zum Auswahlverfahren:
Frau Kohls, Dir ZS Pers A 222 Ko, +49 30 4664 791264
Ansprechperson für Ihre Fragen zum Aufgabengebiet:
Frau Hirseland, LKA 513, +49 30 4664 951300
Herr Kölz, LKA 513, +49 30 4664 951310
Ihr Profil
Sie verfügen über ein abgeschlossenes Bachelorstudium in den Studiengängen "Öffentliche Verwaltung", "Public Management" bzw. über einen Abschluss "Bachelor of Laws" oder eines vergleichbaren Studiengangs oder eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten bzw. eine gleichwertige Ausbildung und den Abschluss des Verwaltungslehrganges II oder durch fünfjährige Tätigkeiten erworbene, gleichwertige Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen oder sie befinden sich bereits in einem Beamtenverhältnis der Laufbahnfachrichtung allgemeiner Verwaltungsdienst, Laufbahnzweig nichttechnischer Verwaltungsdienst, Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (LVO-AVD).
Der gesamte Auswahlprozess wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Zur Ausführlichen Beschreibung des Aufgabengebietes klicken Sie bitte den Button "weitere Informationen".
Hinweis zur Bewerbung:
Die Ausschreibung richtet sich grundsätzlich an Bewerberinnen und Bewerber die bereits in einem Dienst- bzw. unbefristeten Beschäftigungsverhältnis zum Land Berlin (Arbeitgeber Land Berlin, d. h. unmittelbare Landesverwaltung) stehen.
Professionelles Onboarding
Finanzielle Anreize
Arbeiten für das Gemeinwohl
Flexible Arbeitszeiten
Gesundheitsmanagement
Hinweise zum Bewerbungsverfahren
Wir schätzen und fördern die Vielfalt unabhängig von Geschlecht, Lebensalter, Behinderungen, dem ethnischen Hintergrund, der Religion und Weltanschauung oder der sexuellen Orientierung. Insbesondere Bewerbungen von Frauen, Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit Migrationsgeschichte sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleichwertiger Qualifikation werden Frauen (bei Unterrepräsentanz) und schwerbehinderte/diesen gleichgestellten Menschen bevorzugt eingestellt sowie Menschen mit Migrationshintergrund in besonderem Maße berücksichtigt.
Fühlen Sie sich angesprochen? Dann bewerben Sie sich online bis zum 13.08.2026. Die Eingabe Ihrer Daten erfolgt über den Button "Jetzt bewerben". Sollten Sie hierbei Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter der in der Ausschreibung genannten Telefonnummer.
Vorstellungskosten (z. B. Anreise zum Vorstellungsgespräch) können nicht erstattet werden. Dienstkräfte des öffentlichen Dienstes fügen bitte eine aktuelle Beurteilung bzw. ein Arbeitszeugnis (möglichst nicht älter als drei Jahre) bei. Darüber hinaus wird um freiwillige Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte gebeten. Sollte das Einverständnis nicht erklärt werden, entstehen keine Nachteile. In diesem Fall bitte ich zur Prüfung formalrechtlicher Voraussetzungen um Übersendung von eingruppierungsrelevanten Unterlagen.