Vizepräsidentin/Vizepräsident des Amtsgerichts Pankow (m/w/d)
Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz schreibt die Stelle als
Vizepräsidentin/Vizepräsident des Amtsgerichts Pankow (m/w/d)
- besetzbar im Laufe des Jahres 2026, nach Maßgabe der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen - Besoldungsgruppe: R 2Z aus.
Arbeitsgebiet:
Dem Amtsgericht Pankow gehören derzeit 38 Richterinnen und Richter sowie circa 147 weitere Mitarbeitende an. Dem Amtsgericht Pankow sind die im örtlichen Zuständigkeitsbereich anfallenden allgemeinen Zivilsachen (ohne Grundbuch-, Mahn- und Verkehrssachen), Verfahren der Zwangsvollstreckung und Verbraucherinsolvenz sowie Verfahren in Wohnungseigentumssachen übertragen. Außerdem ist das Amtsgericht Pankow im Land Berlin für die Entscheidungen in Familiensachen in erweiterter Zuständigkeit für die Bezirke Pankow (inklusive Prenzlauer Berg), Mitte (inklusive Tiergarten und Wedding) und Reinickendorf zuständig. Darüber hinaus besteht eine gesetzliche Zuständigkeitskonzentration für Verfahren nach den § 12 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 10, 11 des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes.
Die Vizepräsidentin/Der Vizepräsident des Amtsgerichts Pankow vertritt den Präsidenten in allen gerichtsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten sowie allen sonstigen Gerichts- und Verwaltungsaufgaben als Gerichtsvorstand und nimmt nach Maßgabe der internen Geschäftsverteilung auch eigenverantwortlich Aufgaben in der Verwaltung des Gerichts wahr. Die Vizepräsidentin/Der Vizepräsidenten trägt im Zusammenwirken mit dem Präsidenten die Verantwortung für eine effektive und ressourcenschonende Gerichtsverwaltung. Dabei sind die Grundsätze eines modernen Führungsmanagements zu beachten und Haushaltsverantwortung zu übernehmen. Erforderlich ist auch die ständige Überprüfung der vorhandenen Verwaltungsstrukturen und Organisationsabläufe mit dem Ziel, diese – unter anderem unter Einbeziehung moderner Informationstechnik – zu verbessern.
Die Vizepräsidentin/Der Vizepräsident soll auch rechtsprechende Aufgaben wahrnehmen.
Anforderungen:
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die richterrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Ferner müssen die Bewerberinnen und Bewerber die Anforderungen in erhöhtem Maße erfüllen, die in richterlichen Eingangsämtern gestellt werden (Rechtskenntnisse, sonstige Kenntnisse, Verhandlungskompetenz, Entschlusskraft, schriftliches Ausdrucksvermögen, Leistungsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein, Organisationsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Kooperations- und Konfliktfähigkeit).
Wegen der an die Bewerberinnen und Bewerber zu stellenden Anforderungen wird auf die Gemeinsame Allgemeine Verfügung über die Anforderungen für die Eingangs- und Beförderungsämter im richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst (AnforderungsAV) vom 5. Dezember 2007 (ABl. Nummer 55, Seite 3204 ff. vom 14. Dezember 2007) Bezug genommen.
Vor dem Hintergrund der weiteren Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs hat der Einsatz moderner Informationstechnik höchste Priorität. Aus diesem Grund sind Kenntnisse in diesem Bereich wünschenswert, zumindest aber wird die uneingeschränkte Bereitschaft erwartet, sich mit der Einführung von IT- Systemen und Informationstechnologie fortlaufend und umfassend zu befassen.
Die Bewerberinnen und die Bewerber sollen aktiv auf die Gleichstellung von Frauen und Männern und auf die Inklusion schwerbehinderter Menschen hinwirken.
Ansprechperson:
Frau Kühn-Kremin
Tel.: 9013-2704
Bewerbungen sind unter Benennung einer für die Dauer des Auswahlverfahrens aktuellen zustellfähigen Anschrift unter Angabe der Kennziffer: ZS A 15 - 2012/29 (4) über die Präsidentin des Kammergerichts an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Salzburger Straße 21-25, 10825 Berlin, zu richten. Der Bewerbung ist eine Erklärung über die Zustimmung zur Einsichtnahme in die Personalakten beizufügen.
Bewerbungsfrist: 3. April 2026
Hinweise:
Wir fördern aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden und wertschätzen Vielfalt. Willkommen sind daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Bewerbungen von Personen mit Migrationsgeschichte sind ausdrücklich erwünscht.
Es wird darauf hin. April gewiesen, dass zur Erhöhung des Anteils von Frauen Bewerbungen von diesen ausdrücklich erwünscht sind.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist gemäß §§ 4,5 RiGBln möglich.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Der Schutz ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier »www.berlin.de/sen/justva/ueber-uns/karriere/artikel.1068310.php«