Vizepräsidentin/Vizepräsident des Landgerichts Berlin II
Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz schreibt die Stelle als Vizepräsidentin/Vizepräsident des Landgerichts Berlin II (m/w/d) (Standort: Dienststelle Tegeler Weg) - besetzbar im Laufe des Jahres 2026, nach Maßgabe der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen - Besoldungsgruppe: R3 aus.
Arbeitsgebiet:
Dem Landgericht Berlin II, zuständig für Zivilsachen an den Standorten in der Littenstraße und am Tegeler Weg, gehören derzeit 233 Richterinnen und Richter sowie circa 247 weitere Mitarbeitende an. Ihm sind die im örtlichen Zuständigkeitsbereich anfallenden landgerichtlichen Zivilsachen in Berlin übertragen. Das Landgericht Berlin II ist in erster Instanz im Wesentlichen in Rechtsstreitigkeiten berufen, in denen der Wert des Streitgegenstandes 10.000 € übersteigt, sofern sie nach dem Gerichtsverfassungsgesetz nicht direkt dem Landgericht zugewiesen sind. Daneben entscheidet das Landgericht Berlin II über die meisten Rechtsmittel gegen Entscheidungen der zivilen Amtsgerichte. Zugleich nimmt es u.a. die Notariats- und Geldwäscheaufsicht für das Land Berlin wahr.
Die aufgrund der vorliegenden Ausschreibung zu ernennende Person ist mit der Leitung der Dienststelle am Tegeler Weg zu betrauen. In der Dienststelle Tegeler Weg sind den Kammern neben allgemeinen Zivilsachen auch Sonderzuständigkeiten u.a. für Bau- und Architektensachen, Heilbehandlungssachen sowie Amtshaftungssachen zugeordnet. Die Vizepräsidentin/der Vizepräsident trägt im Zusammenwirken mit der Präsidentin des Landgerichts Berlin II und dem Vizepräsidenten der Dienststelle Littenstraße die Verantwortung für eine effektive und ressourcenschonende Gerichtsverwaltung.
Dabei sind die Grundsätze eines modernen Führungsmanagements zu beachten und Haushaltsverantwortung zu übernehmen. Erforderlich ist auch die ständige Überprüfung der vorhandenen Verwaltungsstrukturen und Organisationsabläufe mit dem Ziel, diese – unter anderem unter Einbeziehung moderner Informationstechnik – zu verbessern.
Die Vizepräsidentin/Der Vizepräsident soll auch rechtsprechende Aufgaben wahrnehmen.
Anforderungen:
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die richterrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Ferner müssen die Bewerberinnen und Bewerber die Anforderungen in erhöhtem Maße erfüllen, die in richterlichen Eingangsämtern gestellt werden (Rechtskenntnisse, sonstige Kenntnisse, Verhandlungskompetenz, Entschlusskraft, schriftliches Ausdrucksvermögen, Leistungsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein, Organisationsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Kooperations- und Konfliktfähigkeit).
Wegen der an die Bewerberinnen und Bewerber zu stellenden Anforderungen wird auf die Gemeinsame Allgemeine Verfügung über die Anforderungen für die Eingangs- und Beförderungsämter im richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst (AnforderungsAV) vom 5. Dezember 2007 (ABl. Nummer 55, Seite 3204 ff. vom 14. Dezember 2007) Bezug genommen.
Vor dem Hintergrund der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs hat der Einsatz moderner Informationstechnik höchste Priorität. Aus diesem Grund sind Kenntnisse in diesem Bereich wünschenswert, zumindest aber wird die uneingeschränkte Bereitschaft erwartet, sich mit der Einführung von IT- Systemen und Informationstechnologie fortlaufend und umfassend zu befassen.
Die Bewerberinnen und die Bewerber sollen aktiv auf die Gleichstellung von Frauen und Männern und auf die Inklusion schwerbehinderter Menschen hinwirken.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an im Land Berlin beschäftigte Beförderungsbewerberinnen und -bewerber.
Ansprechperson:
Frau Kühn-Kremin
Tel.: 9013-2704
Bewerbungen sind unter Benennung einer für die Dauer des Auswahlverfahrens aktuellen zustellfähigen Anschrift unter Angabe der Kennziffer: ZS A 15 - 2012/4/1 (9) über die Präsidentin des Kammergerichts an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Salzburger Straße 21-25, 10825 Berlin, zu richten. Der Bewerbung ist eine Erklärung über die Zustimmung zur Einsichtnahme in die Personalakten beizufügen.
Bewerbungsfrist: 29. Mai 2026
Hinweise:
Gemäß § 10 Abs. 1 PartMigG sind Bewerbungen von Personen mit Migrationsgeschichte ausdrücklich erwünscht.
Wir fördern aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden und wertschätzen Vielfalt. Willkommen sind daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Wir streben die Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationsgeschichte entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung an. Personen mit familiärer Migrations- und Fluchtgeschichte werden insoweit ermutigt, sich zu bewerben.
Auf § 5 Abs. 5 S. 2 LGG Berlin wird hingewiesen, dieser lautet wie folgt:
(5) . . . Sofern eine Einrichtung im Sinne des § 1 oder Dienststelle nach dem Personalvertretungsgesetz verpflichtet ist, den Anteil von Frauen zu erhöhen, ist das in der Ausschreibung oder Bekanntmachung zu erwähnen und darauf hinzuweisen, dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind.
Weil für die ausgeschriebene Stelle die Voraussetzungen des § 5 Abs. 5 S. 2 LGG Berlin vorliegen, wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist gemäß §§ 4,5 RiGBln möglich.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Der Schutz ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier
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