Sachbearbeitung in einer bezirklichen Straßenverkehrsbehörde (m/w/d)
- Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
- 13437 Eichborndamm 238
- Berufserfahrung (Junior Level)
- Büro, Verwaltung, Sachbearbeitung
- Publizierung bis: 19.06.2026
- Unbefristet
- Kennziffer: 2026-176-67074
Reinickendorf - in Berlin ganz oben.
Wo Fuchs und U-Bahn sich Guten Tag sagen.
Wirken Sie aktiv am Leben und der Zukunft für die Bürgerinnen und Bürger unseres Bezirks mit.
Sie. Wir. Gemeinsam!
Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin; Abteilung Ordnung, Umwelt und Verkehr, Straßen- und Grünflächenamt sucht ab sofort, unbefristet, eine
Sachbearbeitung in einer bezirklichen Straßenverkehrsbehörde (m/w/d)
Entgeltgruppe gem. TV-L: E9b
Stellenbezeichnung: Tarifbeschäftigte/r
Vollzeit mit 39,4 Wochenstunden
(Eine Teilzeitbeschäftigung ist möglich.)
Ihre Aufgaben
sind u.a. folgende:
- Erteilung, Versagung und Widerruf von Ausnahmegenehmigungen aller Art nach § 46 StVO auch in Verbindung mit § 13 Berliner Straßengesetz mit Gebührenfestsetzung (abschließende Bearbeitung),
- Erteilung, Versagung und Widerruf von Erlaubnissen nach § 29 StVO auch i.V.m. § 13 BerlStrG für Veranstaltungen aller Art mit Gebührenfestsetzung (abschließende Bearbeitung) im Nebenstraßennetz,
- Erteilung, Versagung und Widerruf von Anordnungen vorübergehender und dauerhafter straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen nach § 45 StVO bei der Aufstellung von Verkehrs-zeichen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken mit Gebührenfestsetzung (abschließende Bearbeitung),
- Verwaltung hinterlegter Sicherheitsleistungen, die nach § 11 Abs. 4 BerlStrG bei der Erteilung bestimmter Sondernutzungen vereinnahmt werden,
- Fertigung von Stellungnahmen an die Zentrale Straßenverkehrsbehörde hinsichtlich der Durchführung von Veranstaltungen und Arbeitsstellen im Hauptstraßennetz.
Weitere Informationen finden Sie im Anforderungsprofil, welches Bestandteil der Stellenausschreibung ist und für die Dauer dieser Veröffentlichung im beigefügten PDF unter „weitere Informationen“ eingesehen werden kann. Es gibt detailliert wieder, welche fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen die Stelle erfordert und ist außerdem Grundlage für die Auswahlentscheidung.
Ihr Profil
umfasst:
einen Fachhochschulabschluss/Bachelor in einer für die Aufgabenwahrnehmung geeigneten Fachrichtung mit Bezug zur öffentlichen Verwaltung (z.B. Diplom-Verwaltungswirt/-in (FH), Bachelor Öffentliche Verwaltung, Public Management, Verwaltungsmanagement)
oder
eine abgeschlossene Ausbildung verbunden mit einem entsprechenden Abschluss des Verwaltungs-lehrganges II
oder
Beschäftigte/r im öffentlichen Dienst mit abgeschlossener Berufsausbildung sowie gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten und einer mindestens zweijährigen Tätigkeit im Bereich der Straßenverkehrsbehörde.
Altersversorgung
Finanzielle Anreize
Gesundheitsmanagement
Gute Verkehrsanbindung
Firmenticket
Hinweise zum Bewerbungsverfahren und Ansprechpersonen
Bewerbungsunterlagen:
- aussagekräftiges Anschreiben unter Angabe der Kennzahl 2026-176-67074
- Lebenslauf (tabellarisch und lückenlos, ein Foto ist nicht erforderlich)
- Nachweise über die geforderten Qualifikationen
- aktuelle dienstliche Beurteilungen bzw. Arbeitszeugnisse
- ggf. eine Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht
Auskünfte:
Fachabteilung: Frau Özde, 90294-4819 und Frau Will, 90294-2939
Personalmanagement: Frau Lentes, 90294 2109
- Wir schätzen und fördern die Vielfalt und Chancengleichheit und heißen daher Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Lebensalter, Behinderungen, dem ethnischen Hintergrund, der Religion und Weltanschauung oder der sexuellen Orientierung willkommen. Insbesondere Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit Migrationsgeschichte sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleichwertiger Qualifikation werden schwerbehinderte und diesen gleichgestellten Menschen bevorzugt eingestellt sowie Menschen mit Migrationshintergrund in besonderem Maße berücksichtigt.
- Erwartet wird eine sichere Sprachverwendung in Wort und Schrift auf dem Niveau C1 des GER.
- Im Rahmen des Auswahlverfahrens ist eine aktuelle Beurteilung bzw. ein Arbeitszeugnis einzureichen bzw. dessen Erstellung zu veranlassen.
- Im Auswahlverfahren entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
- Bei ausländischen Abschlüssen bitten wir einen Nachweis der Gleichwertigkeit einzureichen.