Stellenausschreibung des Bezirksamtes Neukölln von Berlin.
folgenden Studiengänge:
• Public Management/ Public und Nonprofit-Management (HWR/HTW Berlin)
• Verwaltung und Recht (TH Wildau)
• Wirtschaft und Recht (TH Wildau)
• Öffentliche Verwaltung (HWR Berlin)
• Business Administration (HWR Berlin)
• IUS (HWR Berlin)
• Sozialwissenschaften
• Wirtschaftswissenschaften
• Rechtswissenschaften
oder in einem Studiengang mit mindestens 50 % Modulen aus einer Kombination aus verwaltungs-, wirtschafts-, sozial-, politik- und rechtswissenschaftlichen Inhalten, wobei mindestens drei vorliegen müssen
oder abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten sowie mind. ein Jahr Verwaltungstätigkeit im öffentlichen Dienst nach Abschluss der Ausbildung
oder abgeschlossener VL I sowie mind. ein Jahr Verwaltungstätigkeit im öffentlichen Dienst nach Abschluss des Lehrgangs
oder abgeschlossene kaufmännische bzw. verwaltungsnahe Ausbildung und mindestens dreijährige Verwaltungstätigkeit im öffentlichen Dienst nach Abschluss der Ausbildung
oder achtjährige Verwaltungserfahrung im öffentlichen Dienst.
Vertiefte fachliche Kompetenzen aus dem Anforderungsprofil, die durch höherwertige Abschlüsse und einschlägige Erfahrungen, wie einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit verwaltungs-, wirtschafts-, sozial-, politik- und rechtswissenschaftlichen Inhalten oder
- einem abgeschlossenen Verwaltungslehrgang II oder
- einer mindestens einjährigen Berufserfahrung in dem ausgeschriebenen Aufgabengebiet
nachgewiesen werden können, werden im Rahmen des Auswahlverfahrens zusätzlich berücksichtigt.
Bewerbende, die einen nächsthöheren Abschluss nachweisen, welcher gleichzeitig inhaltlich gleichwertig zum geforderten Abschluss entsprechend der formalen Voraussetzungen ist, können für das Verfahren berücksichtigt werden.
Die fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen sind der Anlage im beigefügten PDF unter "Weitere Informationen" zu entnehmen.
Sachbearbeitung in der Bau- und Wohnungsaufsicht des Stadtentwicklungsamtes (m/w/d)
23_074_SB-MB-Brandsicherheit
Entgeltgruppe: E9b TV-L
Besetzbar ab sofort, befristet nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 TzBfG für die Dauer von zwei Jahren
Bewerbungsfrist: 14.04.2023
Entgeltgruppe: E9b TV-L
Besetzbar ab sofort, befristet nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 TzBfG für die Dauer von zwei Jahren
Bewerbungsfrist: 14.04.2023
Ihr Aufgabengebiet umfasst:
Sachbearbeitung für Mängelbeseitigungsverfahren und Verfahren zur Gefahrenabwehr nach der BauO Bln und dem ASOG Bln, Schwerpunkt Brandsicherheit
• Durchführung von Verfahren nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz und dem Ordnungswidrigkeitengesetz wegen fahrlässigem Verstoß gegen Bauvorschriften mit dem Schwerpunkt Brandsicherheitsschauen und Betriebsüberwachungen
• Bearbeitung von sonstigen Mängelanzeigen und Beschwerden sowie Sachbearbeitung von Schornsteinfegerangelegenheiten und Führung des Baulastenverzeichnisses
• Bearbeitung von Widersprüchen (Abhilfeprüfung, Stellungnahme und Abgabe an die Widerspruchsstelle) und Klageschriften, soweit nicht dem Gruppenleiter vorbehalten
• Fertigung von Beseitigungsanordnungen (Anhörung, Anordnung) zur Beseitigung der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
• Durchsetzung von Zwangsmaßnahmen (Zwangsmittelfestsetzung wie Zwangsgeld oder Ersatzvornahme)
• Anwendung ProFiskal
Hinweise:
Die Bereitschaft zum Leisten von Außendienst wird vorausgesetzt.
Der Dienst- bzw. Arbeitsort befindet sich (zurzeit) in der Karl-Marx-Str. 83 (Rathaus Neukölln), 12040 Berlin.
• Durchführung von Verfahren nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz und dem Ordnungswidrigkeitengesetz wegen fahrlässigem Verstoß gegen Bauvorschriften mit dem Schwerpunkt Brandsicherheitsschauen und Betriebsüberwachungen
• Bearbeitung von sonstigen Mängelanzeigen und Beschwerden sowie Sachbearbeitung von Schornsteinfegerangelegenheiten und Führung des Baulastenverzeichnisses
• Bearbeitung von Widersprüchen (Abhilfeprüfung, Stellungnahme und Abgabe an die Widerspruchsstelle) und Klageschriften, soweit nicht dem Gruppenleiter vorbehalten
• Fertigung von Beseitigungsanordnungen (Anhörung, Anordnung) zur Beseitigung der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
• Durchsetzung von Zwangsmaßnahmen (Zwangsmittelfestsetzung wie Zwangsgeld oder Ersatzvornahme)
• Anwendung ProFiskal
Hinweise:
Die Bereitschaft zum Leisten von Außendienst wird vorausgesetzt.
Der Dienst- bzw. Arbeitsort befindet sich (zurzeit) in der Karl-Marx-Str. 83 (Rathaus Neukölln), 12040 Berlin.
Formale Voraussetzungen:
Verwaltungslehrgang II oder abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium in einem derfolgenden Studiengänge:
• Public Management/ Public und Nonprofit-Management (HWR/HTW Berlin)
• Verwaltung und Recht (TH Wildau)
• Wirtschaft und Recht (TH Wildau)
• Öffentliche Verwaltung (HWR Berlin)
• Business Administration (HWR Berlin)
• IUS (HWR Berlin)
• Sozialwissenschaften
• Wirtschaftswissenschaften
• Rechtswissenschaften
oder in einem Studiengang mit mindestens 50 % Modulen aus einer Kombination aus verwaltungs-, wirtschafts-, sozial-, politik- und rechtswissenschaftlichen Inhalten, wobei mindestens drei vorliegen müssen
oder abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten sowie mind. ein Jahr Verwaltungstätigkeit im öffentlichen Dienst nach Abschluss der Ausbildung
oder abgeschlossener VL I sowie mind. ein Jahr Verwaltungstätigkeit im öffentlichen Dienst nach Abschluss des Lehrgangs
oder abgeschlossene kaufmännische bzw. verwaltungsnahe Ausbildung und mindestens dreijährige Verwaltungstätigkeit im öffentlichen Dienst nach Abschluss der Ausbildung
oder achtjährige Verwaltungserfahrung im öffentlichen Dienst.
Vertiefte fachliche Kompetenzen aus dem Anforderungsprofil, die durch höherwertige Abschlüsse und einschlägige Erfahrungen, wie einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit verwaltungs-, wirtschafts-, sozial-, politik- und rechtswissenschaftlichen Inhalten oder
- einem abgeschlossenen Verwaltungslehrgang II oder
- einer mindestens einjährigen Berufserfahrung in dem ausgeschriebenen Aufgabengebiet
nachgewiesen werden können, werden im Rahmen des Auswahlverfahrens zusätzlich berücksichtigt.
Bewerbende, die einen nächsthöheren Abschluss nachweisen, welcher gleichzeitig inhaltlich gleichwertig zum geforderten Abschluss entsprechend der formalen Voraussetzungen ist, können für das Verfahren berücksichtigt werden.
Die fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen sind der Anlage im beigefügten PDF unter "Weitere Informationen" zu entnehmen.
Wir bieten:
- einen interessanten, anspruchsvollen und sicheren Arbeitsplatz
- individuelle Förderung, berufliche und persönliche Entwicklungschancen und Perspektiven
- langfristige Übernahme- und Karrierechancen in allen Handlungsfeldern
- ein attraktives Fortbildungsangebot und die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung
- flexible Gleitzeitregelungen
- eine Jahressonderzahlung bzw. jährliche Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld)
Ansprechpersonen für Ihre Fragen:
Rund um das Aufgabengebiet:
Herr Heymann
Telefon: 030/90239-2881
Rund um das Bewerbungsverfahren:
Frau Paborn
Telefon: 030/90239-1349
Erforderliche Bewerbungsunterlagen:
Der Bewerbung ist beizufügen:
- ein Bewerbungsschreiben
- ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf
- eine aktuelle dienstliche Beurteilung bzw. ein aktuelles qualifiziertes Arbeitszeugnis
- Ihr Abschlusszeugnis
- das Diploma Supplement bzw. die Modulübersicht
Bewerbende aus dem öffentlichen Dienst fügen zudem bitte eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte bei.
Qualifikationen, Bildungsabschlüsse oder Berufserfahrungen können nur dann Berücksichtigung finden, soweit diese auch mit Nachweisen belegt werden.
Bei Qualifizierungen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland erlangt wurden, ist die Gleichwertigkeit zu einem deutschen Abschluss nachzuweisen.
Die Gleichwertigkeit kann über das „Informationsportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen“ (anabin.de) belegt werden.
Sollte Ihr Studienabschluss in der anabin-Datenbank nicht aufgeführt sein, können Sie alternativ eine Gleichwertigkeitsbescheinigung über die „Zentralstelle für ausländische Abschlüsse (ZAB)“ beantragen.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung unbedingt eine beglaubigte Übersetzung Ihres Abschlusses bei.
Qualifizierungen, die in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erlangt wurden, müssen mit einem Nachweis über die Gleichwertigkeit belegt werden.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
Alle Unterlagen sind von Ihnen, unabhängig von der Abforderung einer Personalakte durch die ausschreibende Dienststelle, einzureichen.
Das Einreichen eines Bewerbungsfotos bzw. eines Passfotos ist nicht zwingend erforderlich.
Allgemeine Hinweise:
Die allgemeinen Hinweise entnehmen Sie bitte dem beigefügten PDF, welches Sie unter "weitere Informationen" herunterladen können.
Rund um das Aufgabengebiet:
Herr Heymann
Telefon: 030/90239-2881
Rund um das Bewerbungsverfahren:
Frau Paborn
Telefon: 030/90239-1349
Erforderliche Bewerbungsunterlagen:
Der Bewerbung ist beizufügen:
- ein Bewerbungsschreiben
- ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf
- eine aktuelle dienstliche Beurteilung bzw. ein aktuelles qualifiziertes Arbeitszeugnis
- Ihr Abschlusszeugnis
- das Diploma Supplement bzw. die Modulübersicht
Bewerbende aus dem öffentlichen Dienst fügen zudem bitte eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte bei.
Qualifikationen, Bildungsabschlüsse oder Berufserfahrungen können nur dann Berücksichtigung finden, soweit diese auch mit Nachweisen belegt werden.
Bei Qualifizierungen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland erlangt wurden, ist die Gleichwertigkeit zu einem deutschen Abschluss nachzuweisen.
Die Gleichwertigkeit kann über das „Informationsportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen“ (anabin.de) belegt werden.
Sollte Ihr Studienabschluss in der anabin-Datenbank nicht aufgeführt sein, können Sie alternativ eine Gleichwertigkeitsbescheinigung über die „Zentralstelle für ausländische Abschlüsse (ZAB)“ beantragen.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung unbedingt eine beglaubigte Übersetzung Ihres Abschlusses bei.
Qualifizierungen, die in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erlangt wurden, müssen mit einem Nachweis über die Gleichwertigkeit belegt werden.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
Alle Unterlagen sind von Ihnen, unabhängig von der Abforderung einer Personalakte durch die ausschreibende Dienststelle, einzureichen.
Das Einreichen eines Bewerbungsfotos bzw. eines Passfotos ist nicht zwingend erforderlich.
Allgemeine Hinweise:
Die allgemeinen Hinweise entnehmen Sie bitte dem beigefügten PDF, welches Sie unter "weitere Informationen" herunterladen können.