Stellenausschreibung des Bezirksamtes Neukölln von Berlin.
Die fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen sind der Anlage im beigefügten PDF unter "Weitere Informationen" zu entnehmen.
Schulwegbegleiter/-in an der Schule am Bienwaldring (Neukölln) (m/w/d)
23_125_Schulwegbegleitung
Entgelt: 13,03 €/ Std gemäß „Richtlinien über die Arbeitsbedingungen der Schulwegbegleiterinnen und Schulwegbegleiter“ (RS IV Nr. 67/2022 vom 29.11.2022)
Besetzbar: 2 Stellen, ab sofort
Bewerbungsfrist: 16.06.2023
Entgelt: 13,03 €/ Std gemäß „Richtlinien über die Arbeitsbedingungen der Schulwegbegleiterinnen und Schulwegbegleiter“ (RS IV Nr. 67/2022 vom 29.11.2022)
Besetzbar: 2 Stellen, ab sofort
Bewerbungsfrist: 16.06.2023
Ihr Aufgabengebiet umfasst:
Begleitung von solchen Kindern und Jugendlichen, die wegen körperlicher und/oder geistiger Behinderung die Schule nicht in der sonst üblichen Weise zu besuchen vermögen, mit nachfolgend beschriebenen Aufgaben:
Die Schule am Bienwaldring ist eine Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung für geistig und schwerst mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 19 Jahren“. Die Schule wird von allen Wohngebietsteilen des Neuköllner Bezirkes frequentiert. Da einem Großteil der Schüler/-innen der Schulweg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln aus Gründen der körperlichen und geistigen Beeinträchtigung nicht möglich ist, kommen 3 Schulbusse in Neukölln zum Einsatz, die täglich zwischen 25 und 40 Schüler/-innen pro Bus früh und nachmittags befördern. Die Busse werden mit Schulwegbegleiter/-innen besetzt, deren Aufgabe darin besteht, die Aufsichtsverantwortung gegenüber den Schüler/-innen wahrzunehmen und die Schüler/-innen von der Wohnadresse bzw. den Sammelpunkten abzuholen, zur Schule und wieder zurück zu begleiten. Es handelt sich dabei um Kinder und Jugendliche, die u. a. unter massiven Verhaltensstörungen mit Auto- und Fremdaggression, mit extremer motorischer Unruhe und Anfallsleiden sowie Epilepsie leiden und daher einer ständigen Beaufsichtigung bedürfen, damit sie sich und andere nicht verletzen. Bei akuten Anfällen im Bus müssen die Begleitpersonen in der Lage sein, 1. Hilfemaßnahmen einzuleiten und durchzuführen. Bei Schüler/-innen, die nicht sprechen bzw. sich nicht verständigen können, stellt die Schulwegbegleitung den täglichen Kontakt zwischen Schule und Elternhaus her, wenn die Schüler/-innen nach der Schule zu den Eltern begleitet werden. Die Schulwegbegleiter/-innen müssen mit den spezifischen Eigenschaften und Verhaltensmuster der Schüler/-innen vertraut sein, um in den Bussen ggf. deeskalierend eingreifen und entsprechend reagieren zu können. Auf Grund des wechselnden Personals bei den Busfahrer/-innen sind die Fahrrouten den Fahrer/-innen oft unbekannt. Daher gehört die Leitung der Fahrer/-innen zu den Wohnadressen bzw. Sammel- und Haltestellen sowie zur Schule und zurück ebenfalls zu den Aufgaben der Schulwegbegleitung.
Hinweise:
Für die Einstellung ist ein erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragungen Voraussetzung.
Die Bereitschaft zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit schweren und schwersten geistigen sowie körperlichen Beeinträchtigungen wird vorausgesetzt.
Die Eingruppierung sowie die arbeitsvertraglichen Bedingungen der Schulwegbegleiter/-innen werden durch die „Richtlinien über die Arbeitsbedingungen der Schulwegbegleiter“ (RS SenFin IV Nr. 37/19 vom 12.08.2019) geregelt.
Bei der Begleitung der Schüler/-innen auf ihrem Hinweg zur Schule beginnt die oben genannte regelmäßige Arbeitszeit an der Wohnung der Schüler/-innen bzw. an einem Sammelplatz und endet vorerst an der Schule. Für die Rückwegbegleitung der Schüler/-innen von der Schule nach Hause beginnt erneut die regelmäßige Arbeitszeit an der Schule und endet an der Wohnung der Schüler/-innen bzw. an einem Sammelplatz. Die dazwischenliegende Zeit (zwischen Ankunft an der Schule bei der Hinwegbegleitung und dem Beginn der Rückwegbegleitung) gilt zusätzlich zur oben genannten regelmäßigen Arbeitszeit als Rufbereitschaft und wird für jede abgerechnete volle Stunde mit 25% des Stundenentgelts vergütet.
Die Schule am Bienwaldring ist eine Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung für geistig und schwerst mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 19 Jahren“. Die Schule wird von allen Wohngebietsteilen des Neuköllner Bezirkes frequentiert. Da einem Großteil der Schüler/-innen der Schulweg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln aus Gründen der körperlichen und geistigen Beeinträchtigung nicht möglich ist, kommen 3 Schulbusse in Neukölln zum Einsatz, die täglich zwischen 25 und 40 Schüler/-innen pro Bus früh und nachmittags befördern. Die Busse werden mit Schulwegbegleiter/-innen besetzt, deren Aufgabe darin besteht, die Aufsichtsverantwortung gegenüber den Schüler/-innen wahrzunehmen und die Schüler/-innen von der Wohnadresse bzw. den Sammelpunkten abzuholen, zur Schule und wieder zurück zu begleiten. Es handelt sich dabei um Kinder und Jugendliche, die u. a. unter massiven Verhaltensstörungen mit Auto- und Fremdaggression, mit extremer motorischer Unruhe und Anfallsleiden sowie Epilepsie leiden und daher einer ständigen Beaufsichtigung bedürfen, damit sie sich und andere nicht verletzen. Bei akuten Anfällen im Bus müssen die Begleitpersonen in der Lage sein, 1. Hilfemaßnahmen einzuleiten und durchzuführen. Bei Schüler/-innen, die nicht sprechen bzw. sich nicht verständigen können, stellt die Schulwegbegleitung den täglichen Kontakt zwischen Schule und Elternhaus her, wenn die Schüler/-innen nach der Schule zu den Eltern begleitet werden. Die Schulwegbegleiter/-innen müssen mit den spezifischen Eigenschaften und Verhaltensmuster der Schüler/-innen vertraut sein, um in den Bussen ggf. deeskalierend eingreifen und entsprechend reagieren zu können. Auf Grund des wechselnden Personals bei den Busfahrer/-innen sind die Fahrrouten den Fahrer/-innen oft unbekannt. Daher gehört die Leitung der Fahrer/-innen zu den Wohnadressen bzw. Sammel- und Haltestellen sowie zur Schule und zurück ebenfalls zu den Aufgaben der Schulwegbegleitung.
Hinweise:
Für die Einstellung ist ein erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragungen Voraussetzung.
Die Bereitschaft zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit schweren und schwersten geistigen sowie körperlichen Beeinträchtigungen wird vorausgesetzt.
Die Eingruppierung sowie die arbeitsvertraglichen Bedingungen der Schulwegbegleiter/-innen werden durch die „Richtlinien über die Arbeitsbedingungen der Schulwegbegleiter“ (RS SenFin IV Nr. 37/19 vom 12.08.2019) geregelt.
Bei der Begleitung der Schüler/-innen auf ihrem Hinweg zur Schule beginnt die oben genannte regelmäßige Arbeitszeit an der Wohnung der Schüler/-innen bzw. an einem Sammelplatz und endet vorerst an der Schule. Für die Rückwegbegleitung der Schüler/-innen von der Schule nach Hause beginnt erneut die regelmäßige Arbeitszeit an der Schule und endet an der Wohnung der Schüler/-innen bzw. an einem Sammelplatz. Die dazwischenliegende Zeit (zwischen Ankunft an der Schule bei der Hinwegbegleitung und dem Beginn der Rückwegbegleitung) gilt zusätzlich zur oben genannten regelmäßigen Arbeitszeit als Rufbereitschaft und wird für jede abgerechnete volle Stunde mit 25% des Stundenentgelts vergütet.
Formale Voraussetzungen:
- Ein bestimmter Berufsabschluss ist nicht gefordert. Wünschenswert sind berufliche Erfahrungen in der Betreuung von körperlich bzw. geistig beeinträchtigten Personen, die im Rahmen des Auswahlverfahrens zusätzlich berücksichtigt werden.
Die fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen sind der Anlage im beigefügten PDF unter "Weitere Informationen" zu entnehmen.
Wir bieten:
- einen interessanten, anspruchsvollen und sicheren Arbeitsplatz
- individuelle Förderung, berufliche und persönliche Entwicklungschancen und Perspektiven
- langfristige Übernahme- und Karrierechancen in allen Handlungsfeldern
- ein attraktives Fortbildungsangebot und die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung
- flexible Gleitzeitregelungen
- eine Jahressonderzahlung bzw. jährliche Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld)
Ansprechpersonen für Ihre Fragen:
Rund um das Bewerbungsverfahren
Herr Jost
030/ 90239 - 1255
Rund um das Aufgabengebiet
Frau Philipp (Schulleitung der Schule am Bienwaldring)
(030) 030/ 74301-0111
Erforderliche Bewerbungsunterlagen:
Der Bewerbung ist beizufügen:
- ein Bewerbungsschreiben - ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf
- eine aktuelle dienstliche Beurteilung bzw. ein aktuelles qualifiziertes Arbeitszeugnis
- aktueller Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs (max. 2 Jahre zurückliegend)
Bewerbende aus dem öffentlichen Dienst fügen zudem bitte eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte bei.
Qualifikationen, Bildungsabschlüsse oder Berufserfahrungen können nur dann Berücksichtigung finden, soweit diese auch mit Nachweisen belegt werden.
Bei Qualifizierungen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland erlangt wurden, ist die Gleichwertigkeit zu einem deutschen Abschluss nachzuweisen. Eine Gleichwertigkeitsbescheinigung können Sie über die „Zentralstelle für ausländische Abschlüsse (ZAB)“ beantragen. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung unbedingt eine beglaubigte Übersetzung Ihres Abschlusses bei.
Qualifizierungen, die in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erlangt wurden, müssen mit einem Nachweis über die Gleichwertigkeit belegt werden.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
Alle Unterlagen sind von Ihnen, unabhängig von der Abforderung einer Personalakte durch die ausschreibende Dienststelle, einzureichen.
Das Einreichen eines Bewerbungsfotos bzw. eines Passfotos ist nicht zwingend erforderlich.
Allgemeine Hinweise:
Die allgemeinen Hinweise entnehmen Sie bitte dem beigefügten PDF, welches Sie unter "weitere Informationen" herunterladen können.
Rund um das Bewerbungsverfahren
Herr Jost
030/ 90239 - 1255
Rund um das Aufgabengebiet
Frau Philipp (Schulleitung der Schule am Bienwaldring)
(030) 030/ 74301-0111
Erforderliche Bewerbungsunterlagen:
Der Bewerbung ist beizufügen:
- ein Bewerbungsschreiben - ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf
- eine aktuelle dienstliche Beurteilung bzw. ein aktuelles qualifiziertes Arbeitszeugnis
- aktueller Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs (max. 2 Jahre zurückliegend)
Bewerbende aus dem öffentlichen Dienst fügen zudem bitte eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte bei.
Qualifikationen, Bildungsabschlüsse oder Berufserfahrungen können nur dann Berücksichtigung finden, soweit diese auch mit Nachweisen belegt werden.
Bei Qualifizierungen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland erlangt wurden, ist die Gleichwertigkeit zu einem deutschen Abschluss nachzuweisen. Eine Gleichwertigkeitsbescheinigung können Sie über die „Zentralstelle für ausländische Abschlüsse (ZAB)“ beantragen. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung unbedingt eine beglaubigte Übersetzung Ihres Abschlusses bei.
Qualifizierungen, die in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erlangt wurden, müssen mit einem Nachweis über die Gleichwertigkeit belegt werden.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
Alle Unterlagen sind von Ihnen, unabhängig von der Abforderung einer Personalakte durch die ausschreibende Dienststelle, einzureichen.
Das Einreichen eines Bewerbungsfotos bzw. eines Passfotos ist nicht zwingend erforderlich.
Allgemeine Hinweise:
Die allgemeinen Hinweise entnehmen Sie bitte dem beigefügten PDF, welches Sie unter "weitere Informationen" herunterladen können.